Eigenbedarf ohne Plan? Warum diese Kündigung vor Gericht scheitert
Dein Vermieter kündigt dir – wegen Eigenbedarf. Die Tochter soll einziehen. Klingt erstmal legitim. 🏠 Aber was, wenn diese Tochter die Wohnung nie von innen gesehen hat? Nur Fotos vom Handy der Mutter – das war alles.
Das Amtsgericht Lübeck hat in einem brandaktuellen Urteil (Az. 26 C 1728/24) klargestellt: Kein ernsthafter Nutzungswille = keine wirksame Kündigung. ❌ Und die Vermieter? Die durften am Ende die kompletten Prozesskosten übernehmen.
⚠️ In dieser Folge erklären Rechtsanwalt Igor Posikow und Fachanwalt für Mietrecht Michael Kehren, wann eine Eigenbedarfskündigung wirklich standhält – und wann sie vor Gericht krachend scheitert.
Das lernst du in...