Fahrer FLÜCHTET - Beifahrer im Rolls-Royce verletzt - Unterlassene Hilfe im Straßenverkehr
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Transkript anzeigen
00:00:00: Ein Rolls Royce kracht nachts gegen ein Baum, der Fahrer verschwindet zu Fuß und lässt den schwer verletzten Beifahrer im Wrack zurück, eingeklemmt und ohne Hilfe.
00:00:09: Ist das nur Unfallflucht oder sprechen wir über mehrere Straftaten mit richtig ernsthaften Konsequenzen?
00:00:14: Heute klären wir, was das Gesetz verlangt, was bei Schock und Panik gilt und ob so ein Verhalten eine gute Idee ist.
00:00:20: Nach dem Intro geht's weiter.
00:00:21: Willkommen zu neuen Talk, praxisnahe Rechtszipps vom Anwalt und aktuelle Rechtsprechung.
00:00:25: Mein Name ist Michael Kehren, ich bin Rechtsanwaltonpartner der PosiKoff Kehren Rechtsanwalte.
00:00:37: In der heutigen Episode geht es um einen Unfall mit einem Luxuswagen mit ernsten Konsequenzen.
00:00:41: Ja, Igor, fass mir mal die Eckdaten zusammen.
00:00:43: Was genau ist in unserem heutigen Fall passiert?
00:00:45: Ja, am späten Abend in Winsenluhe, für alle, die nicht wissen, wo das ist, das ist in der Nähe von Hamburg, ein kleinerer Ort.
00:00:52: Ein Bows Royce kommt von der Straße ab, knallt gegen ein Baum.
00:00:55: Der Fahrer flüchtet dann zu Fuß, noch bevor Rettungskräfte eintreffen.
00:00:59: Der Beifahrer, ungefähr zwanzig Jahre alt, bleibt schwer verletzt im Fahrzeug eingeklemmt und wird durch die Feuerwehr befreit.
00:01:05: Die Staatsanwaltschaft lässt das Auto erst mal sicherstellen.
00:01:07: Die Polizei sucht jetzt nach Zeugen.
00:01:09: Von dem Fahrer fehlt aber zunächst jede Spur.
00:01:12: Ja, das sind die öffentlich bekannten Informationen, die juristisch gleich mehrere Baustellen eröffnen, wie es scheint.
00:01:16: Im Volksmund sagen viele Fahrer flucht.
00:01:18: Das Gesetz spricht von Unerlaubten im Fern-vom Unfallort.
00:01:20: Was steckt dahinter?
00:01:21: Na ja, gesetzlich geregelt ist das Ganze im Paragraf.
00:01:23: hundertzweiundvierzig STGB, hatten wir auch schon mal in unseren früheren Episoden, bei dem es zum Beispiel um eine Frau ging, die wegen ihrer Spinnenphobie ein anderes Fahrzeug beschädigt hat und damit sogar davon gekommen ist, wen das interessiert, gerne nochmal reinhören.
00:01:38: Ich halte mich daher hier schon mal kurz, weil wir das Thema, wie gesagt, schon häufiger hatten.
00:01:41: Also wer als Unfallbeteiligter weggeht, also den Unfallort verlässt, bevor Erfeststellungen zu Personen, also seine Personendaten zum Fahrzeug oder zu der Beteilig- ermöglicht, macht sich strafbar.
00:01:53: Es gibt zwei typische Konstellationen.
00:01:55: Es sind feststellungsbereite Personen da, also zum Beispiel der Eigentümer des beschädigten Fahrzeugs.
00:02:00: Dann gilt Anwesenheits- und Vorstellungspflicht oder es ist niemand da, dann muss eine angemessene Zeit lang gewartet werden.
00:02:06: Und was angemessen ist, hängt immer vom Ort Zeit, schwere des Unfalls und der Verkehrslage ab, auch von der Wetterlage häufiger.
00:02:13: Eine feste Minutenangabe gibt es da nicht, deswegen will ich schon mal die Frage vorwegnehmen.
00:02:17: Ja, mein Tipp an dieser Stelle, den ich eigentlich in jeder Folge geäußert habe, einfach sofort die Polizei rufen und alles erklären.
00:02:23: Da sind die Beamten nämlich die feststellungsbereiten Personen und dann kann man auch nach dem.
00:02:27: Alles geklärt wurde, auch den Ort wieder verlassen.
00:02:30: Du musst doch nicht ewig warten.
00:02:31: Mh, da sagst du, je nach Wetterlage, damit ist natürlich nicht gemeint.
00:02:34: Nur weil es regnet, brauchst du nicht länger warten, sondern nur fünf Minuten, oder so, weil du sonst nass wärst.
00:02:38: Aber okay.
00:02:39: Also einfach gehen und später melden reicht nicht.
00:02:41: Außer man erfüllt die strengen Nachholpflichten, richtig?
00:02:44: Ja, das ist richtig.
00:02:45: Aber aus meiner Sicht ist das Gesetz dann eigentlich schon klar formuliert, aber viele missverstehen das.
00:02:49: Also wer sich berechtigt oder entschuldigt entfernt hat, muss die Verstellung natürlich unverzüglich nachholen.
00:02:55: Etwa zum Beispiel durch Meldung bei der Polizei, Aufenthaltsort, Kennzeichen, Bereitstellung des Fahrzeugs und so weiter.
00:03:00: Für eine zubere Zeit muss dann natürlich erfolgen, damit die Polizei auch feststellen kann, was für Spuren an dem Fahrzeug sind und so weiter.
00:03:06: Und da bleibt es natürlich strafbar, dass man sich entfernt.
00:03:08: Das ist logisch.
00:03:09: Aber Achtung, ein solches Verhalten führt nicht automatisch dazu, dass man Straffrei wird.
00:03:14: Also ein solches Verhalten rechtfertigt in vielen Fällen.
00:03:16: Eigentlich nur eine Strafmilderung.
00:03:17: Daher lieber nicht den Unfallort verlassen, sondern wie vorhin gesagt lieber direkt die Polizei herbeirufen.
00:03:22: Welche Strafen drohen bei Unerlauben im Fernfundenfallort?
00:03:25: Ja, da würde ich mich auch lieber kurz halten.
00:03:27: Also Geldstrafe, Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren steht im Gesetz.
00:03:30: Dazu in der Praxis oft fahrlaubnisrechtliche Maßnahmen, wie zum Beispiel ein Fahrverbot oder sogar die Entziehung der Fahrlaubnis.
00:03:36: Das hängt aber dann davon ab, wie hoch der Fremdschaden ist, der verursacht wurde.
00:03:40: Und es gibt in jedem Fall bei einer Verurteilung drei Punkte in Flensburg und sicherlich auch Versicherungsrechtliche Probleme.
00:03:46: Und wie ist das mit den Einwendungen?
00:03:48: Schock oder Panik?
00:03:50: Kann das entschuldigen?
00:03:51: Die Frage ist auch an unsere Zuhörer und Zuschauer gerichtet.
00:03:53: Schreibt uns gerne mal in die Kommentare.
00:03:55: Kann man sich mit Schock strafffrei vom Unfallort entfernen?
00:03:58: Wir sind auf eure Meinung gespannt.
00:03:59: Ja, bin ich auch mal gespannt, was unsere Zuhörer und Zuschauer da so reinschreiben.
00:04:03: Ja, Panik ist natürlich eine beliebte Ausrede, sollte auch wieder klar sein.
00:04:07: Wahrscheinlich möchtest du jetzt darauf hinaus, was hier möglicherweise in unserem Fall den wir aus der Mopo haben, passiert ist.
00:04:13: Panik kann, wie gesagt, im Einzelfall die Schulden mindern oder die Nachholpflicht intensivieren.
00:04:18: Aber sie hebt natürlich die Pflichten nicht einfach so auf.
00:04:20: Also wer weggeht, muss natürlich unverzüglich, sobald er wieder bei klarem Verstand ist, die Meldung bei der Polizei nachholen.
00:04:26: Juristisch wird sehr genau geprüft, ob der Person ein Verbleib zumutbar war oder ein entschuldigter Notstand zum Beispiel greift.
00:04:33: Beide sind eigentlich so enge Ausnahmen, dass sie nur sehr selten greifen.
00:04:37: Mh, kommen wir zum zweiten Straftatbestand.
00:04:39: Unterlassen die Hilfeleistung.
00:04:40: Was verlangt das Gesetz?
00:04:42: Wo die hier den Tatbestand erfüllt?
00:04:43: Ja, da würde ich gleich dazu kommen.
00:04:45: Zunächst Paragraf, dreihundertdrehenzwanzig C-STGB.
00:04:48: Der verpflichtet zur Hilfe bei Unglücksfällen, bei gemeiner Gefahr oder Not.
00:04:52: Also wenn die Hilfe erforderlich, möglich oder zumutbar ist.
00:04:55: Insbesondere, wenn es keine erhebliche Eingefährdung gibt, wenn man diese Hilfe leistet.
00:05:00: unterlassen wird mit Geldstrafe oder Freiheitstrafe bis zu einem Jahr bestraft.
00:05:04: Es geht nicht um heroische Taten, das ist ganz wichtig.
00:05:07: Also man muss sich jetzt nicht als Superhelter aufspielen, sondern es geht wirklich nur um zumutbare Maßnahmen.
00:05:12: Das Typische, was mir jetzt einfallen würde, wäre zum Beispiel ein Notruf absetzen, die Unfallstelle absichern mit einem entsprechenden Dreieck, Warnreieck.
00:05:21: Erste Hilfe leisten, wenn es geht, solange man natürlich die Fähigkeiten besitzt.
00:05:25: Das ist auch klar solche Geschichten.
00:05:27: Im Winsenfall wäre also das Zurücklassen eines schwer verletzten Beifahrers ein starkes Indiz für eine Unterlassenhilfeleistung, oder?
00:05:34: Sofern Hilfe möglich und zumutbar gewesen wäre, aber...
00:05:37: Genau, also wir wissen natürlich nicht, ob der Fahrer selbst die Rettungskräfte herbeigerufen hat, aber er hat sich auf jeden Fall entfernt und dann sollen Rettungskräfte gekommen sein.
00:05:45: Kann natürlich sein, dass das Zeugen in jemanden gerufen haben.
00:05:47: Dafür müsste man die Akte natürlich einsehen, aber besonders, weil Rettungskräfte erst später eintreffen.
00:05:53: Anruf oder absichern, beruhigen, stabile Seitenlage.
00:05:56: Das sind jetzt klassische zumutbare Schritte.
00:05:58: Je nach Situation wichtig, aber der Tatbestand setzt immer voraus, dass das Wissen um die Notlage besteht und das nicht handeln.
00:06:06: In unserem Winsenfall hier stehen also zwei Schienen im Raum.
00:06:08: Entfernen vom Unfallort und unterlassen Hilfeleistungen.
00:06:12: Wie verzahnt ist das?
00:06:13: Ja, häufig kumulieren beide Delikte.
00:06:15: Das heißt, wer sich entfernt, erfüllt nicht nur die Feststellungspflichten nicht, sondern hilft auch nicht in der Notsituation.
00:06:22: Also es sind zwei eigenständige Straftatbestände mit unterschiedlichem Schutzzweck.
00:06:26: Der Paragraf von der Zwei-undvierzig-ST-Gewehr ist die Unfallflucht.
00:06:30: Die schützt die Feststellungsinteressen der Geschädigten, also zum Beispiel der Ortschaft oder den Bauern, der dieser Baum zum Beispiel, dem dieser Baum gehört, der da beschädigt wurde.
00:06:39: Und auch die Aufklärung des Unfallhergangs.
00:06:42: Und der Paragraph-Tranetran-Zwanzig-C schützt Menschen in Notlagen logischerweise.
00:06:47: Ja, okay.
00:06:48: Und in unserem Fall drohen zusätzlich fahrlaubnisrechtliche Maßnahmen und Versicherungsrechtliche Konsequenzen, insbesondere, wenn eben wie hier Personen schäden eingetreten sind.
00:06:56: Ja,
00:06:56: das ist absolut richtig.
00:06:57: Also die Strafzumessung und die Nebenfolgen hängen sehr stark von der Schwere der Verletzung, dem Nachteilverhalten ab des Täters und natürlich seine Vorbelastung oder seine Vorstrafen.
00:07:07: Sollte der Fahrer noch gefunden werden, kann man sicher davon ausgehen, dass diesem einem empfindliche Strafe droht und er recht sicher seine Fahrlaubnis verlieren wird.
00:07:15: Na okay, Praxissteck, was sind die... Ausendons direkt nach einem Unfall.
00:07:20: kann man nicht oft genug erwähnen.
00:07:21: Da verweise ich auch wieder auf unsere alten Folgen, aber hier noch mal zusammengefasst.
00:07:24: Sollte man in einen Unfall verwickelt sein im Straßenverkehr, sofort anhalten, Tatort absichern oder den Unfallort absichern, sich einen Überblick verschaffen, dann am besten, wenn es Verletzte gibt, einen Notruf absetzen oder die Polizei direkt herbeirufen.
00:07:37: Natürlich einmal die Lage schildern, damit die Polizei und die Rettungskräfte entsprechend reagieren können.
00:07:41: Erste Hilfe im Maßnahmen im Rahmen seiner eigenen Fähigkeiten, die natürlich optimalerweise in eine Eigengefährdung ausschließen, das sollte auch jeden klar sein.
00:07:49: Wenn es keine Verletzen gibt, aber es sonst Geschädigte gibt oder man anderes Fahrzeug beschädigt hat, am besten Daten austauschen mit anwesenden, feststellungsbereiten Personen.
00:07:59: Und wenn man aus einem trifftigen Grund weg muss.
00:08:02: Wobei, ich muss hier schon mal den Disclaimer aussprechen, es gibt natürlich keinen trifftigen Rundfunk, wo man sich entfernen muss von einem Unfallort.
00:08:08: Deswegen kann man das eigentlich direkt vergessen.
00:08:10: Außer man möchte sich strafbar machen und seinen Führerschein verlieren, aber nur weil man jetzt einen Termin nicht verpassen möchte, sollte man sich jetzt nicht einfach entfernen.
00:08:18: Also ein unfreiwilliges Entfernen würde ich hier eigentlich unter einen Entschuldigungsrund fallen, zum Beispiel weil man als Fahrer selbst schwer verletzt wurde und von einem Rettungswagen abtransportiert wird.
00:08:26: Das wäre zum Beispiel ein Grund, warum man sich entfernt hat, der als Entschuldigungsgrund in dem Fall gilt.
00:08:33: Okay, das meinen die Zudus und jetzt die Don'ts.
00:08:35: Genau, also auf gar keinen Fall nur ein Zettel hinterlassen und weggehen.
00:08:38: Das passiert immer noch heutzutage, obwohl wir schon so viele folgen.
00:08:42: dazu gemacht haben, das müsste eigentlich jeder mal gehört haben, so ein Zettel an der Scheibe, an der Windschutzscheibe hinterlassen und weggehen funktioniert nicht.
00:08:48: Eine hellige Meinung in der Rechtsprechung ist, dass ein Zettel an der Windschutzscheibe nie ausreicht, man macht sich trotzdem wegen Fahrerflucht strafbar.
00:08:55: So, wenn euch unsere Tipps aber jetzt in diesem Zusammenhang gefallen haben, gerne einen Daumen nach oben geben, wir freuen uns über jegliche Resonanz.
00:09:01: Ja, aber mehr.
00:09:02: Darum habe ich jetzt erstmal nicht, der Rest ergibt sich ja aus, unsere vorherigen Ausführungen.
00:09:06: Ja, unser konkreter Winsenfall ist auch noch in der Aufklärung, die Polizei bietet um Hinweise, das Fahrzeug ist sichergestellt, Allgemein zeigt dieser Fall, wie schnell aus einem Crash zwei Straftabbestände werden mit spürbaren Folgen.
00:09:15: Danke, Igor, für deine klare Einordnung und an alle gerichtet gilt.
00:09:19: Wenn diese Folge geholfen hat, recht im Straßenverkehr besser zu verstehen, dann jetzt gerne unseren Podcast abonnieren, damit ihr keine Aufgabe verpasst.
00:09:27: Schreibt gerne eure Themenwünsche, wie immer, und denkt dran, recht wissen ist gut, richtig handeln ist besser.
00:09:32: Bis zum nächsten Mal bei Lo and Talk.
00:09:34: Bleibt sicher unterwegs.
00:09:35: Bis gleich.
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