Juristische Person als Mieter: Die teure Überraschung für Vermieter
Das Landgericht München I hat entschieden – und viele Vermieter werden sich die Augen reiben: 😲 Wer eine Wohnung an eine juristische Person vermietet – also an eine GmbH, einen Verein oder eine Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) – kann die Miete nicht einfach auf die ortsübliche Vergleichsmiete anheben. Kein § 558 BGB. Kein Mietspiegel. Kein gesetzliches Erhöhungsrecht. Auch wenn auf dem Mietvertrag von 1992 „Wohnraummietvertrag" steht. 📄❌
In dieser Episode bespricht Rechtsanwalt Igor Posikow mit Fachanwalt für Mietrecht Michael Kehren ein Urteil, das in der Praxis für viele Vermieter zur bösen Überraschung werden kann. 🎙️ Wir erklären, warum juristischen Personen der entscheidende...