Top-Fragen zu Betriebskosten: Belege & Fristen - Nebenkostenabrechnung 2025
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Transkript anzeigen
00:00:00: Stell dir vor, du eröffnest den Briefkasten und da ist sie.
00:00:03: Die Betriebskostenabrechnung.
00:00:04: Und plötzlich steht da eine Nachzahlung in einer Höhe, die sich anfühlt wie ein kleiner Urlaub.
00:00:08: Nur ohne Urlaub.
00:00:10: Jetzt klären wir die häufigsten Fragen.
00:00:11: Muss man immer alles zahlen?
00:00:13: Was, wenn neue Kosten auftauchen, die nie vereinbart waren?
00:00:16: Und der Klassiker muss sich erst zahlen, bevor ich überhaupt die Belege gesehen habe.
00:00:19: Wir verraten dir, wann du ganz legal sagen kannst, zeigt mir erst die Belege.
00:00:23: Und warum Gerichte genau dazu gerade ziemlich klare Aussagen machen.
00:00:26: Bleibt dran.
00:00:26: Die Tipps in dieser Folge können dir im Zweifel mehrere Hundert Euro sparen.
00:00:46: Ja, weil sie für viele wie ein Escape Room ohne Anleitung sind.
00:00:49: Zahlen, Schlüssel, Abkürzungen.
00:00:52: Und am Ende soll man was bezahlen.
00:00:54: Und gerade bei den Belegenwärts häufig emotionalen Mieter wollen nachvollziehen, wo die Kosten herkommen.
00:00:59: Vermieter fühlen sich kontrolliert und versuchen das zu verhindern, zumindest zu erschweren.
00:01:04: Juristisch ist aber ziemlich klar, dass Nachvollziehbarkeit dazugehört.
00:01:07: Ja, dass man im Escape Room trifft es schon.
00:01:09: Manche Abrechnungen wirken, als wäre der Schlüssel irgendwo im Hauswürfel versteckt worden.
00:01:13: Ja, oder im Heidschutzkeller und der ist abgeschlossen.
00:01:15: Aber wichtig.
00:01:16: erstmal für alle, die zuhören, heute ist das hier eine allgemeine Information, keine individuelle Rechtsberatung.
00:01:20: Wenn du einen konkreten Fall hast, melde dich gerne bei uns und wir gucken dann, was man machen kann.
00:01:25: Okay, fangen wir mal der ersten Frage mal an.
00:01:27: Muss ich Betriebskosten überhaupt bezahlen?
00:01:29: Immer nicht unbedingt.
00:01:31: Betriebskosten musst du nur zahlen, wenn im Mietvertrag wirksam die Umlage von Betriebskosten vereinbart ist.
00:01:38: Nach dem Gesetz ist es so, dass der Vermieter die Lasten und Kosten, die auf der Mietsache ruhen, zahlen muss.
00:01:44: Also das Gesetz sieht eigentlich vor, dass der Vermieter diese Kosten hat.
00:01:48: Und deswegen ist es nötig, dass der Mietvertrag eine explizite Vereinbarung darüber enthalten ist, dass diese Kosten auf den Mieter abgewälzt, also umgelegt werden dürfen.
00:01:58: Wenn der Vermieter also Kosten abrechnet, zu deren Umlage er nach dem Vertrag überhaupt nicht berechtigt ist, ist das ein rechtliches Problem.
00:02:05: Praktisch heißt das, er ist den Vertrag zu checken.
00:02:08: Steht da anjährig in der Stelle, meist natürlich da, wo die Mietzahlung geregelt ist, umgelegt werden die Betriebskosten nach der Betriebskostenverordnung oder abgekürzt Betrekav oder sind da einzelne Betriebskostenarten zur Umlage vereinbart, wie der Mieter trägt die Grundsteuer oder die Kosten der Versicherung, Kosten des Allgemeinstroms.
00:02:26: Dann gibt es entsprechende Vereinbarungen.
00:02:29: Dann sind Kosten umlagefähig, aber alles immer im Rahmen dessen, was im Mietvertrag vereinbart worden ist.
00:02:36: Okay, jetzt machen es aufs Herz.
00:02:37: Wer liest beim Unterschreiben wirklich jede Nebenkostenklausel?
00:02:40: Das frage ich mich jetzt.
00:02:41: Bei Verträgen ist ja oft so.
00:02:43: Viele lesen den Vertrag erst dann, wenn irgendwas nachteiliges passiert.
00:02:46: Also in unserem Fall, wenn die Nachzahlung kommt.
00:02:48: Das ist wie das Lesen des Kleingedruckens, der allgemeinen Geschäftsbedingungen.
00:02:52: Das passiert auch immer erst dann, wenn das Konto schon belastet worden ist.
00:02:56: In unserer Sache gibt es aber eben ganz klare Rechtsprechungen, zum Beispiel vom Amtskrieg Hamburg hier ständig.
00:03:03: Das Kosten, die materiell fehlerhaft auf die Mieter umgelegt werden, weil es an einer Mietvertrag in Umlagevereinbarung fehlt, keine Grundlage für Ansprüche sind.
00:03:11: Okay, alles klar, das ist ja interessant.
00:03:13: Also kurz zusammengefasst, wenn im Vertrag nichts zu den Nebenkosten steht, kann der Vermieter auch keiner einfordern.
00:03:19: Wenn in dem Vertrag keine Regelung zu Betriebskosten getroffen worden ist, dann gibt es keine Umlage auf die Mieter.
00:03:24: Genau, da muss der Mieter keine Betriebskosten zahlen.
00:03:26: Das finde ich interessant, jetzt werden sicherlich ein paar Zuhörer direkt in ihren Mietvertrag mal reinschauen.
00:03:30: Ja, aber die üblichen Formular-Mietverträge haben ja zum Beispiel solche Feinwörungen, ist auch klar.
00:03:34: Also es gibt, der Hinweis richtet sich allenfalls an die Mieter, die individuelle Mietverträge haben, sag ich mal, also die nicht jetzt aus den üblichen Musterquellen kommen mehr wie Mietervereine, Vermietervereine.
00:03:46: Okay, na gut, alles klar, kommen wir zur zweiten Frage.
00:03:49: Kann sich die Umlage stillschweigend ändern, weil ich ja z.B.
00:03:53: jahrelang bezahlt habe?
00:03:54: Das ist ein typischer Denkfehler.
00:03:55: Eine stillschweigende Vertragssendung wird nicht allein dadurch zustande kommen, dass der Vermieter... Betriebskosten einfach abrechnet, die der Mieter einfach bezahlt.
00:04:04: Das gilt selbst, wenn das über längere Zeit geschieht.
00:04:07: Gerade wenn Kosten nach dem Mietvertrag eigentlich nicht umgelegt werden dürfen, macht das bloße Zahlen aus einer falschen Abrechnung.
00:04:14: noch keine neue Vereinbarung.
00:04:15: Das ist extrem relevant bei alten Mietverträgen oder wenn in Betriebskostenabrechnungen, ich sag mal, neu erfundene Kostenpositionen auftauchen.
00:04:24: Also es gilt immer, da gucken, welche Betriebskosten sind überhaupt umlegbar, sind Betriebskosten umlegbar und kann das umgelegt werden.
00:04:30: Und wenn ich auch die letzten vier, fünf, sechs Jahre einfach gezahlte, obwohl ich nicht zahlen musste, hat das erst mal keine rechtliche Auswirkung für die Zukunft.
00:04:39: Ach, und so weit kann ich wieder auf die Hamburger Rechtsprechung verweisen.
00:04:43: Zum Beispiel hat das Amtsgericht Hamburg in einem Urteil vom Januar twenty-fünf ausgeführt.
00:04:48: Eine stillschweigende Änderung der Mietvertraglichen Umlagevereinbarung kommt nicht schon dadurch zustande, dass die Vermieterseite Betriebskosten abrechnet und der Mieter eine darauf beruhende Nachzahlung begleicht.
00:04:59: So einfach, so klar, so eindeutig.
00:05:01: Okay, gut, alles klar.
00:05:02: Kommen wir mal zu der nächsten Frage, die häufiger gestellt wird.
00:05:05: Darf der Vermieter einfach neue Kostenarten einführen?
00:05:09: Das hast du, glaube ich, kurz angesprochen gerade, aber kannst gerne mal dazu ein bisschen ausführen.
00:05:13: Ja genau, das ist dieser Fall, dass in der Abrechnung plötzlich etwas Neues auftaucht, eine neue Wartungsporsche, eine neue Dienstleistung, neue sonstige Kosten.
00:05:20: Diese sind eben nicht automatisch umlagefähig, nur weil sie irgendwie nach Betriebskosten klingen.
00:05:26: Entscheidend ist auch hier wieder der Vertrag, die Vereinbarung.
00:05:29: Betriebskosten müssen eben konkret zur Umlage vereinbart sein.
00:05:32: Gerade jetzt bei sonstigen Kosten, wenn so eine Position in der Betriebskostenabhängung auftaucht, muss das immer geprüft werden, weil es sonstige Kosten, was soll das sein?
00:05:41: Und wenn es also um die Umlage oder Abwälzung neuer Betriebskosten geht, braucht das in der Regel eine konkrete Vertragsgestaltung, eine klare vertragliche Vereinbarung und einen vertraglichen Vorbehalt.
00:05:52: Sonst klappt das nicht einfach nur, indem diese Kosten plötzlich in die Abrechnung reingeschoben werden.
00:05:57: Auch hier wiederum, Zitat aus einem Urteil des Amtsgerichts Hamburg, neuer Betriebskosten mittels einer schriftlichen Erklärung setzt einen entsprechenden Mietvertrag für einen vertraglichen Vorbehalt voraus.
00:06:08: Also es muss... im Vertrag schon geregelt sein, dem Grunde nach.
00:06:12: Okay, alles klar.
00:06:13: Kommen wir mal zu der vierten Frage, die häufiger gestellt wird.
00:06:16: Darf ich Belege sehen und was genau muss der Vermieter vorlegen?
00:06:20: Ja, das ist in der Tat auch eine gute Frage, eine wichtige Frage, weil die Belegeinsicht ist da nun der Schlüssel zur Kontrolle durch den Mieter.
00:06:29: Das Gesetz legt den Mieter ja auf, dass er Einwendungen gegen die Betriebskostenabrechnung, die er vom Vermieter erhalten hat, innerhalb eines Jahres nach Erhalt vortragen muss.
00:06:39: Und wie will ich das machen, wenn ich keine Belege eingesehen habe?
00:06:43: Also brauche ich Einsicht in die Belege, um die Abrechnung auch inhaltlich prüfen zu können.
00:06:47: Und hier hat das Amtsgericht Hamburg in einem ebenfalls recht aktuellen Urteil ausführlich erklärt, dass die Belegeinsicht Teil der ordnungsgemäßen Abrechnung sein kann.
00:06:57: Und es geht eben nicht nur um die Vorlage von ein paar Rechnungen.
00:07:00: Das Gericht hat ausdrücklich ausgeführt, dass neben den Rechnungen auch die zugrunde liegenden Verträge, Hausmeisterverträge, Wartungsverträge, Leistungsverzeichnisse, Überweisungsträger und sogar Flächen und Verbrauchsdaten anderer Wohnungen relevant sein können, damit der Mieter prüfen kann, ob die Verteilung plausibel ist.
00:07:17: Okay, das heißt, wenn du dich fragst, wieso ist mein Heizkostenanteil so hoch, dann darfst du prüfen, ob die Summon-Daten überhaupt zusammenpassen, richtig?
00:07:24: Ja, genau.
00:07:24: Und du musst dafür aber auch nicht erst einen Verdacht beweisen.
00:07:26: Auch hier hat das Gericht gesagt, gemäß § twohundundundundundundundundundundundundundundundundundundundundundundundundundundundundundundundundundundundundundundundundundundundundundundundundundundundundundundundundundundundundundundundundundundundundundundundundundundundundundundundundundundundundundundundundundundundundundundundundundundundundundundundundundundundundundundundundundundundundundundundundundundundundundundundundundundundundundundundundundundundundundundundundundundundundundundundundundundundundundundundundundundundundundundundundundundundundundundundundundundundundundundundundundundundundundundundund.
00:07:53: Ja, wobei es gibt eine Einschränkung tatsächlich.
00:07:55: Oder was ist eine Einschränkung?
00:07:57: Ich hatte Eingangs gesagt, dass der Mieter das Recht hat, innerhalb eines Jahres nach Halterabrechnung seine Einwendungen vorzutragen und das auch nur dieses Jahr Zeit hat.
00:08:06: Da gibt es zum Beispiel Rechtsprechung, die sagt, wenn ich keine Belegeinsicht genommen habe, dann ist das schwierig mit den Einwendungen gegen die Betriebskassenabrechnung, weil die auch nicht ins Blaue hinein erfolgen dürfen.
00:08:16: Alles klar,
00:08:17: ist notiert.
00:08:18: Belegeinsicht ist wichtig.
00:08:19: Okay, gut.
00:08:20: Hängt jetzt auch ein bisschen damit zusammen.
00:08:22: Die nächste Frage.
00:08:23: Muss ich die Nachzahlung denn leisten, obwohl der Vermieter keine Belege zeigt?
00:08:27: Nein.
00:08:28: Also ich muss dann nicht zahlen, weil hier kommt das sogenannte Zurückbehaltungsrecht ins Spiel.
00:08:33: Wenn ich als Mieter mein Recht ausübe, die Belege einzusehen und der Vermieter kommt dem nicht nach, dann ist die Forderung aus der Betriebskostenabrechnung nicht durchsetzbar.
00:08:44: Ich kann sagen, solange ich die Belege nicht eingesehen habe, zahle ich nicht.
00:08:50: Was in der Praxis halt bedeutet, als Mieter sollte ich immer, wenn ich die Betriebskostenabrechnung bekommen habe, mir die Mühe machen, den Vermieter anschreiben, Belegeinsicht verlangen, auch eine Frist setzen, bis zu der die Belegeinsicht gewährt sein soll.
00:09:03: Und wenn der Vermieter, dem nicht nachkommt, ist es zulässig, die Nachzahlung zunächst zurückzuhalten.
00:09:07: Und wir sind über den Punkt, Belegeinsicht ist wichtig, die Belege sollten geprüft werden.
00:09:11: Okay, und gibt es dazu auch Rechtsprechungen?
00:09:14: Ja, auch hier darf ich wieder zitieren aus einem Urteil des Amtskriegs Hamburg, diesmal aus Juli, im Jahr ist ein Mieter zur Leistung von Betriebskostennachzahlungen nicht verpflichtet, solange und soweit der Vermieter einen berechtigten Verlangen nach Belegvorlage nicht nachgekommen ist.
00:09:32: Das ist also ein richtiges Argument, weil es dem Mieter in die Lage versetzt, dem Vermieter auf Augenhöhe zu begegnen und zu sagen, ich prüfe erst, bevor ich blind auf deine Abrechnung zahle.
00:09:43: Okay, alles klar.
00:09:44: Dann kommen wir zu der nächsten Frage.
00:09:46: Muss ich für die Belegeinsicht in eine andere Stadt fahren?
00:09:50: Das kommt aus meiner Sicht darauf an, wie weit die Stadt weg ist.
00:09:54: Also die Rechtsprechung sagt, ich muss nicht von Hamburg nach Leipzig fahren, um Beleger einzusehen, sondern es muss zumutbar sein.
00:10:00: Nach dem gesetzlichen Konzept ist es so, die Belegeinsicht hat am Ort der Mietsache zu erfolgen.
00:10:06: Bedeutet also, wenn ich in Hamburg wohne, muss die... Belegeinsicht in Hamburger Folgen, wenn ich in Timmendorf wohne, in Timmendorf oder halt in einem Umkreis, der mir zumutbar ist.
00:10:16: Also aus meiner Sicht, dreißig Minuten mit dem Auto ist schon zumutbar, wenn ich ein Auto habe.
00:10:20: Zwei Stunden mit den öffentlichen Verkehrsmitteln eher nicht.
00:10:22: Ist aber natürlich im Einzelfall zu prüfen.
00:10:25: Aber Grundsatz, Belegeinsicht am Ort der Mietsache.
00:10:28: Nicht, wenn die Verwaltung eben halt in Leipzig sitzt, das kann der Verbieter nicht sagen, musst du nach Leipzig fahren, um dir die Beleger anzuschauen.
00:10:35: In diesem Fall.
00:10:37: kann ich verlangen, dass mir die Belege in Kopie zur Verfügung gestellt werden zur Einsichtnahme.
00:10:41: Vielen Dank für den Einblick, Michael.
00:10:43: Wenn du aus dieser Folge nur drei Dinge mitnimmst.
00:10:45: Erstens, ohne Vereinbarung keine Umlage.
00:10:48: Zweitens, jahrelanges Zahlen macht nicht automatisch eine neue Vertragsregel.
00:10:52: Und drittens, Belegeinsicht ist kein nettes Extra, sondern auf der Schlüssel, ob du zahlen musst oder erst mal nicht.
00:10:58: Habe ich das richtig zu hören gefasst?
00:10:59: Das
00:10:59: ist richtig.
00:11:00: Und wenn du gerade eine Abrechnung auf den Tisch hast und denkst, das passt alles vorne und hinten nicht, dann lass sie prüfen.
00:11:05: Je früher desto besser.
00:11:07: und der erste Schritt der Prüfung ist, nehmen selber einen sich in die Belege.
00:11:10: auf jeden Fall machen.
00:11:11: Und anschließend kann immer ganz hilfreich sein, sich sofort dann an ein Mieterverein zu wenden, weil die dort am meisten Erfahrung haben, mit der Prüfung von Betriebskostenabrechnungen und immer hilfreche Tipps zu antaben.
00:11:23: Alles klar Michael, dann vielen Dank.
00:11:24: Wenn dir die Folge gefallen hat, abonniere Law & Talk.
00:11:27: Lass eine Bewertung da und schick die Episode an jemanden, der gerade mit einer Nebenkostenabrechnung kämpfen muss.
00:11:32: Und wenn du willst, dass wir in der nächsten Folge echte Hörerfragen anonym besprechen, schreib uns gerne in die Kommentare.
00:11:38: Wir hören uns in der nächsten Folge.
00:11:39: Bis gleich.
00:11:40: Bis gleich.
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