Fristlose Kündigung wegen offener Betriebskosten möglich - Tipps für Vermieter
Shownotes
Willkommen zu einer neuen Episode von Law and Talk – praxisnahe Rechtstipps vom Anwalt und aktuelle Rechtsprechung! In dieser Folge sprechen Rechtsanwalt Igor Posikow und Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Michael Kehren über ein spannendes Thema, das sowohl Vermieter als auch Mieter betrifft: Ist eine fristlose Kündigung auch wegen offener Betriebskosten möglich?
Inhalte der Episode:
- Fristlose Kündigung wegen Zahlungsverzuges: Wann greift das Gesetz?
- Betriebskostenabrechnung und Kündigung: Ein überraschender Fall aus Frankfurt am Main!
- Wichtige Tipps für Vermieter: So setzen Sie Ihre Rechte durch und vermeiden Fehler.
- Wichtige Ratschläge für Mieter: So vermeiden Sie eine unberechtigte Kündigung.
Hören Sie rein und erfahren Sie, warum das Amtsgericht Frankfurt in einem speziellen Fall eine fristlose Kündigung als gerechtfertigt ansah, obwohl es nicht um die üblichen Mietrückstände ging! Rechtsanwalt Michael Kehren erklärt den wichtigen Unterschied zwischen Zahlungsverzug bei laufenden Mieten und offenen Forderungen aus Betriebskostenabrechnungen und wie Vermieter in solchen Fällen richtig vorgehen sollten.
Für Vermieter: Behalten Sie Ihre Betriebskostenabrechnungen im Auge und wissen Sie, wann Sie rechtlich sicher handeln können!
Für Mieter: Vermeiden Sie Fehler bei Einwänden gegen Betriebskostenabrechnungen und schützen Sie sich vor ungewollten Kündigungen!
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