Autokäufer aufgepasst! Beachte dies beim privaten Fahrzeugkauf vom Händler!

Shownotes

Willkommen zu einer neuen Folge von "Law and Talk"! Heute besprechen wir ein Thema, das jeden betrifft, der ein Fahrzeug kaufen möchte: Worauf muss beim Fahrzeugkauf vom Händler zu achten?

In dieser Episode besprechen wir mit dem auf den Autokauf spezialisierten Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht Igor Posikow die wichtigsten Punkte, um sicherzustellen, dass unsere Hörer beim Autokauf keine bösen Überraschungen erleben.

Unter anderem sprechen wir über:

• Bewertungen des Händlers und Erfahrungsberichte anderer Kunden: Warum sie so wichtig sind • Probefahrt und Besichtigung: Darauf muss geachtet werden • Ist der TÜV-Bericht verlässlicher Indikator für die Mangelfreiheit des Fahrzeugs? • Kaufvertrag: Welche rechtlichen Fallstricke lauern und wie diese vermieden werden können • Tipps zur Dokumentationspflicht des Händlers • Agenturgeschäft und finanziertes Fahrzeug: Hinweise zu diesen Konstellationen

Egal, ob Sie Ihr Traumauto schon gefunden haben oder dieses noch suchen, diese Folge ist ein Muss, um rechtliche Stolperfallen zu vermeiden und sicher in ein Fahrzeug zu investieren.

Erfahren Sie, wie Sie rechtlich abgesichert beim Autokauf vorgehen und mögliche Probleme vermeiden können. Perfekt für alle, die ein Fahrzeug von einem Händler erwerben möchten!

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Transkript anzeigen

Willkommen zu Law and talk Praxisnahe Rechtstipps vom Anwalt und aktuelle Rechtsprechung mein Name ist Michael Kehren und ich bin Rechtswald und Partner der Posikow kehren rechtsanwälte Partnerschaft in Hamburg ich heiße sie herzlich Willkommen zu unserer heutigen Episode zum Thema Autokäufer aufgepasst.

Beachte dies beim privaten Fahrzeugkauf vom Händler.

Neben mir sitzt mein Kollege Rechtsanwalt Igor Posikow er ist Fachanwalt für Verkehrsrecht und unser Experte auf dem Gebiet Hallo Igor, Hallo Michael.

Ja, Igor zu unserem Thema heute direkt die erste Frage.

Worauf muss man achten wenn ich ein Fahrzeug von einem Händler kaufen möchte?

Ich würde jetzt erstmal einleiten mit salmer Tipps, nicht rechtlicher Natur, weil mir immer wieder Sachen auffallen, weil die nicht nur die Hände überm Kopf zusammenschlagen kann, womit die Leute hier bei uns so vor der Tür stehen.

Deswegen starten wir mal mit den allgemeinen Ratschlägen.

Ja, also zunächst wenn man ein Fahrzeug im Internet findet, welches man interessant findet, sollte man als erstes nach Erfahrungen anderer Kunden suchen mit diesem Händler.

Da gibt es sehr viele Möglichkeiten auf allen möglichen Plattformen sind fast alle Händler immer vorhanden, bei Google beimobile.

de oder Automobil Scout und wie die ganzen Plattformen heißen, also immer schön suchen, Bewertungen lesen und für sich feststellen, ob der Händler denn wunschgemäßer Vertragspartner ist.

Was man dringend beachten sollte, ist, dass auch beim Markengebundenen Händlern es schwarze Schafe gibt, das heißt schlechter Service, schlechte Leistungen der Werkstatt und so weiter also es ist nicht selbstverständlich, wenn man zu einer VW zum VW Markenhändler geht oder zum BMW markenhändler.

Dass man da automatisch guten Service gute Fahrzeuge bekommt.

Oder zu Toyota oder zu Hyundai.

Oder zu Mazda.

Oder oder oder.

So sind die gesamte Breite noch mal abzudecken und nicht irgendwie den Eindruck erwecken zu wollen, dass das tut mir irgendwelche Marken, geht natürlich.

Als nächstes würde ich stets empfehlen Kontakt mit dem Händler aufzunehmen und erstmal abzuklopfen, ob dieser überhaupt zuverlässig wirkt und sich an Zusagen hält oder Termine einhält, wenn man sich mal verabredet für eine Fahrzeugbesichtigung sollte man dort Zweifel haben.

Würde ich vielleicht empfehlen, da eher Abstand davon zu nehmen das Fahrzeug dort zu erwerben.

Das Fahrzeug besichtigen sollte selbstverständlich sein, machen ohnehin die meisten auch eine Probefahrt ist immer empfehlenswert, was aus meiner Sicht sehr sehr hilfreich ist ist wenn man einen Zeugen mitnimmt, optimalerweise sogar einen der fachkundig ist und sich vielleicht mit Kfz Technik auskennt und immer dokumentieren was der Händler zu dem Fahrzeug sagt.

Das bedeutet auch, dass man mit dem Händlern in einen Dialog treten sollte, um.

Möglichst viele Fragen zum Zustand und der Ausstattung stellen sollte, was noch relevant ist.

Und dazu muss ich gleich ein bisschen mehr ausführen, ist.

Dass man vor dem Kauf dieses Fahrzeugs, egal ob man es bei ebay Kleinanzeigen gefunden hat oder beimobile.

de oder sonstwo, man muss die gesamte Anzeige im Internet beweissicher fotografieren oder Screenshotten, das ist sehr wichtig, denn nach der neuen Rechtslage, die jetzt gar nicht mehr so neu ist seit 2022, werden auch öffentliche Äußerungen oder Angaben zu Gegenständen oder waren oder eben Fahrzeugen wie in diesen Fällen.

Vertragsgegenstand wenn der Händler sich davon nicht ausdrücklich distanziert, deswegen im eigenen Interesse, sollte man die Ausstattungsmerkmale und alles was angepriesen wird zu diesem Fahrzeug einfach abfotografieren, screenshotten und beweist sicher irgendwo unterbringen, damit man es später möglicherweise verwerten kann.

Apropos Händler legen häufig einen neuen TÜV Bericht für das Fahrzeug vor, kann hieraus etwas hergeleitet werden, weil du gerade gesagt hast, Inhalte der Annoncen und so werden unter Umständen.

Gegenstand des Vertrages wenn Händler sich nicht distanziert was ist denn mit dem TÜV Bericht?

Also aus meiner Sicht kann daraus in der Regel nicht so viel hergeleitet werden.

Werden, das ist leider meine Erfahrung, dass n Fahrzeug, auch wenn neue Tüvpapiere vorgelegt werden und die Plakette erteilt wurde und so weiter häufig mangelbehaftet ist.

Ja, das liegt zum einen daran, dass der TÜV natürlich nicht das Fahrzeug auf Mängel überprüft, sondern auf Verkehrssicherheit.

Aber ich hab hier auch tatsächlich gehäuft Fälle, dass Fahrzeuge mit einem neuen Tüv Papieren verkauft werden, die noch nicht mal verkehrssicher sind und eigentlich durch den TÜV nicht kommen dürften.

Woran das liegt ja, wenn man dann spekulieren immer darauf, dass zwischen der Werkstatt und dem.

Aussteller dieses TÜV Siegels irgendwie ne Vereinbarung besteht, aber ich glaube meistens liegt das eher daran, dass der TÜV Prüfer das eben nicht sorgfältig genug gemacht hat.

Ja, das kommt natürlich auch vor.

Allein auf diesen TÜV Bericht sollte man sich als Käufer jedenfalls nicht verlassen.

Es könnte n Indiz für irgendetwas sein, aber ne Mangelfreiheit ist damit definitiv nicht attestiert.

OK, soweit die praktischen Tipps, jetzt geht es weiter, worauf muss man im Kaufvertrag achten?

Gut kommen wir zu den rechtlichen Tipps auf die haben ja alle hier gewartet.

Aus meiner Sicht ist zumindest jetzt ein starkes Indiz dafür, dass man mit einem seriösen Händler ein Geschäft schließen möchte ist, dass seine Verträge und seine vorvertragliche Dokumentation rechtskonform ist.

Das bedeutet es ex.

Ein Vertrag und eine vorvertragliche Dokumentation die Händler, die ich kenne, die weniger seriös arbeiten, sind solche, die einfach nur ne Rechnung vorlegen.

Das heißt noch mal zusammengefasst, der Händler klärt Vorvertraglich über alle relevanten Aspekte des Fahrzeugs auf und dokumentiert diese schriftlich, lässt sie von seinem Kunden unterschreiben.

Im Kaufvertrag findet sich dann diese Dokumentation ebenfalls wieder, das ist nämlich die gesetzliche Vorgabe aktuell.

Hier kann der Käufer dann davon ausgehen, dass der Händler seine Pflichten aus dem Kaufvertrag dann auch kennt, wenn er schon diese Dokumentationspflichten befolgt und dann auch diesen Pflichten natürlich nachkommen wird, wenn es zum Beispiel n Mangel am Fahrzeug gibt oder ähnlich ist.

Seit der Reform des Kaufrechts im Jahr 2022 gibt es aber an sich nicht mehr viel, worauf ein Verbraucher bei so einem Fahrzeugkauf achten muss.

Die Dokumentations und Aufklärungspflichten, die ich gerade erwähnt habe, die Treffen die Händler und sind besonders umfangreich und wenn der Händler dagegen verstößt gegen diese sogenannten Pflichten, führt das in den meisten Fällen zu Vorteilen für den Verbraucher, also da gibt es so viel nicht zu beachten aus meiner Sicht.

Dann füll mir mal den Begriff Dokumentationspflicht mit Leben aus.

Wie genau sehen die aus, was bedeutet das?

Ja, das habe ich ja jetzt gerade eben schon angerissen, aber im Ergebnis sieht es so aus, wenn der Händler zum Beispiel Ausstattungsmerkmale in seiner Anzeige beimobile.

de angepriesen hat, die nicht vorhanden sind, muss er sich Vorvertraglich über diese Fehler äußern und sagen, das war aber nicht so, das Fahrzeug hat zum Beispiel keinen Parkassistenten oder ähnliches oder kein kein Tempomat oder sowas und es muss.

Auch im Kaufvertrag noch ein weiterer Hinweis dazu stehen und der muss hervorgehoben sein, wenn es ein Verstoß gibt gegen diese Dokumentationspflicht, zum Beispiel der Tempomat wurde weder, also findet sich im Fahrzeug nicht und es wurde darauf nicht in dieser Dokumentation.

Kaufvertrag nicht darauf hingewiesen dann löst das Gewährleistungsrechte beim Käufer einfach aus.

Ein anderes Beispiel, vielleicht ein bisschen plastischer.

Der Händler darf per Gesetz seine Gewährleistungspflicht auf ein Jahr verkürzen, macht er dies aber falsch, ist diese Verkürzung einfach unwirksam und er muss sich die vollen 2 Jahre Gewährleistung entgegenhalten lassen, das heißt, wenn der Vorvertraglich nicht über die Verkürzung aufgeklärt hat, das nicht in den Kaufvertrag geschrieben hat, haftet der 2 Jahre lang für das Fahrzeug.

Ein weiteres Beispiel jetzt, ein letztes, ist jetzt eher auch dem neuen Recht geschuldet.

Da gibt es eine sogenannte Softwareaktualisierungspflicht für das Fahrzeug, das heißt, der Händler muss in seinem Kaufvertrag diese Aktualisierungspflicht ausschließen, sonst muss er das Fahrzeug über die gesamte Zeit der Gewährleistung auf dem aktuellsten Stand softwaretechnisch halten, wenn er das nicht tut, löst das auch wieder Gewährleistungspflichten aus, also man sieht, so viel kann der Verbraucher jetzt nicht falsch machen im Ergebnis dazu.

Ist dann zu sagen, dass nach der neuen Rechtslage der Händler eigentlich der Gekniffene ist?

Der Verbraucher kann sich im Ergebnis zurücklehnen.

Wer sich aber für weitere Informationen zu den Gewährleistungspflichten interessiert, der kann sich auch gerne unsere Episode Nummer 14 anhören.

Die heißt Garantie oder Gewährleistung, das ist hier die Frage, da haben wir eigentlich recht ausführlich über diese.

Typischen Fragen, die zur Gewährleistung so auftauchen, gesprochen ja so gerne noch mal reinhören.

Ja, wenn ich jetzt deine Erläuterung zu dem Inhalt der Dokumentationspflichten höre, ja dann stellt sich für mich die Frage, ob das nicht dazu führt, dass.

Der Käufer im Ergebnis den Inhalt des Kaufvertrages gar nicht mehr so richtig prüfen muss.

Sondern wie gesagt, der Händler eben möglichst alles reinschreibt, weil er sonst die Nachteile hat.

Also was was muss ich jetzt als als Käufer denn dann noch beachten?

Ja was wir hier erleben sind natürlich dann umgehungsmöglichkeiten, die die Händler irgendwie versuchen zu ziehen um dieser ganzen strengen gesetzlichen Vorgabe nicht nachkommen zu müssen.

Das bedeutet, selbstverständlich muss der Käufer genau hinschauen, besonders in die Dokumentation, die Kaufverträge, denn.

Es ist nie auszuschließen, dass der Händler zum Beispiel nicht besprochene Aspekte oder Eigenschaften des Fahrzeugs in den Vertrag und in diese vorvertragliche Dokumentation aufnimmt.

Beispiel, was wir hier oft erleben ist, es wird ein Fahrzeug als unfallfrei angepriesen in die Vorvertragliche Dokumentation wird dann aber geschrieben, dass es ein Unfallfahrzeug ist, dass der Käufer darüber aufgeklärt wurde und im Vertrag steht, auch Unfallfahrzeug, dann ist es schwer, der Beweislast nachzukommen, zu sagen, ja der hat mich aber nie drüber aufgeklärt, sondern das einfach nur reingeschrieben und ich habe es unterzeichnet.

Also das Problem kommt tatsächlich vor, dass die Leute einfach blind solche Dokumente unterzeichnen und dann muss man es eben widerlegen, dass man hiervon Kenntnis hat oder ähnliches.

Wobei ich geh jetzt im Moment davon aus, dass die Redlichkeit seriöser Händler stets gegeben ist.

Normalerweise wird nichts so Rumgewurschtelt, also von daher muss man sich da keine großen Sorgen machen, aber es kommt dennoch vor, deswegen immer schön sorgfältig lesen, was da reingeschrieben wird und diese ganzen.

Dokumente ne ja, das war natürlich auch ein Extrembeispiel, wo jeder wieder die Hände mit dem Kopf zusammenschlagen würde und sagen hat der Käufer denn nicht gelesen, bevor er unterschrieben hat.

Also das ist klar, aber es kommt vor, das muss man so sagen, ja, das habe ich immer wieder mal, dass dass Leute irgendwas unterschreiben und sehr sagen, ich wusste gar nicht, dass das so ist.

Na gut, sonst bräuchte man uns auch nicht, das stimmt.

Okay gibt es denn rechtliche Fallstricke, die jeder Privatkäufer am Auge behalten sollte?

Ja, es gibt ein paar Aspekte, auf die man schon achten sollte, also die erste Riesen Stolperfalle, die mir da einfällt, ist der für eine Privatperson vermittelte Fahrzeugkauf vom Händler nennt sich Agenturgeschäft, das bedeutet kurz einmal zusammengefasst, der Händler verkauft ein Fahrzeug für eine Privatperson.

Als Vermittler letztendlich ist wahrscheinlich für jeden gut nachvollziehbar.

Voraussetzung ist natürlich, dass das wirksamer erfolgen kann, dass der Privateverkäufer, der im Hintergrund sein Fahrzeug loswerden will, dass er nicht einfach nur vorgeschoben ist, damit der Händler seine Gewährleistung Rechte ausschließt, ja, das kommt vor, ist ein anderes Thema, sehr umfangreich.

Wir jetzt hierüber nicht sprechen, zumindest nicht in dieser Folge.

Dazu kommt aber vielleicht noch irgendwas, wenn es da ne Nachfrage gibt, also bedeutet der Verkäufer kann für eine Privatperson ein Fahrzeug verkaufen, dafür Provision nehmen, dabei gilt jedoch die Rechtslage wie beim Kauf vom privat, das heißt, wenn ich als Privatperson einen solchen Vertrag schließe, kann diese Privatperson, für die der Verkauf vermittelt wurde, die Gewährleistung ausschließen, diese Aktualisierungspflichten ausschließen, über die wir gesprochen haben, also alles drum und dran als hätte ich es von privat gekauft und.

Muss man aufpassen, denn viele machen den Fehler, sich da keine Gedanken drüber zu machen, unterzeichnen so einen Vertrag, weil sie davon ausgehen, dass sie mit dem Händler sprechen, also auch der Händler, der Vertragspartner ist, die Gewährleistung schuldet usw und hinterher stehen sie ohne Gewährleistung da und haben mangelhaftes Fahrzeug in der Hand, das muss vermieden werden, wenn man die Gewährleistungsrechte geltend machen möchte oder Gewährleistungspflichten eines Händlers in Anspruch nehmen möchte, sollte man dringend darauf achten nicht.

Möglicherweise aus Versehen ein Fahrzeug von privat zu kaufen.

In einer solchen Konstellation.

Denn Gewährleistungsrechte sind ausgeschlossen, außer man wurde arglistig getäuscht vom privaten Verkäufer, der dann im Hintergrund steht.

Ne weitere mögliche Stolperfalle ist der finanzierte Fahrzeugkauf.

Darüber haben wir jetzt meine ich in ein 2 Folgen kurz gesprochen.

Hier möchte ich noch mal darauf hinweisen.

Beim finanzierten Fahrzeugkauf gibt es ein paar mehr Sachen zu beachten, ganz zwingend und wichtig darauf zu achten ist, dass im Vertrag aufgenommen wird, dass für den Fall der Finanzierung des Fahrzeugs und des Nichtzustandekommens des Kreditvertrags, das auch der Fahrzeugkauf nicht zustande kommt, das ist bei Verbrauchern in der Regel nicht so das große Thema, denn die Verträge sind meistens miteinander verbunden und sind dann.

Gleichzeitig aufzulösen in einer der Verträge nicht zustande kommt.

Aber ich habe die Konstellation erlebt, in dem Fahrzeugkaufvertrag geschlossen wurde und der Autohändler noch einen separaten Kredit selbst erteilt hat und reingeschrieben hat, dass das nichts mit dem Fahrzeugkauf zu tun hat, sondern einfach noch ein gesamter Kredit erteilt wird.

Verrechnet wurde es dann natürlich, aber dann gab es keinen verbundenen Vertrag.

Der Händler hat diesen Vertrag dann weitergegeben an eine Bank, die dann gesagt hat, nein, es gibt hier keinen Kredit.

Der Händler hat dann gesagt Okay Pech gehabt, du übernimmst jetzt trotzdem das Fahrzeug und das ist dann natürlich eine blöde Situation, kommt selten vor, kann auch dazu führen, dass diese ganze Konstellation komplett unwirksam ist für.

Trotzdem zu großen Problemen und Streitigkeiten, ob man das Fahrzeug dann abnehmen muss, ist eher ein Problemfeld für Unternehmer die n Fahrzeug finanzieren, da muss es kein verbundener Vertrag sein und da kommt es sehr häufig zu Problemen, dass dann Fahrzeug dennoch abgenommen werden muss.

Aber wie gesagt, bitte immer im Hinterkopf behalten, dass man mit dem Händler das ganz ausdrücklich abspricht, vielleicht sogar im Kaufvertrag aufnimmt, dass die Vertragskonstellation komplett scheitert, wenn einer der beiden Verträge irgendwie nicht zustande kommen sollte, darauf kann man letztendlich.

Ja, danke für Deine Ausführungen.

Wie immer die Frage zum Schluss.

Hast du abschließende Tipps?

Ja, abschließend kann man dazu einfach nur sagen, immer vorsichtig und auf der Hut sein.

Die meisten KFZ Händler sind gute Verkäufer, beherrschen das Einmaleins des Verhandelns und der Überzeugung von daher bitte nicht blind vertrauen und stets ein Fahrzeug kaufen, wenn einem der Händler sympathisch ist.

Im Zweifel das Fahrzeug lieber vor dem Kauf unabhängig inspizieren lassen und eine ausgiebige Probefahrt durchführen mit Zeugen.

Im Zweifel oder Problem mit dem Händler immer zum Anwalt gehen, gerne bei uns melden, wir helfen weiter, alles klar vielen Dank.

Das war's schon für heute wenn sie ein Problem zum Thema privater Fahrzeugkauf vom Händler haben, können Sie uns gerne kontaktieren.

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Welche Themen interessieren Sie noch?

Schreiben Sie uns dazu gerne eine E-Mail an kontakt at lloyd.

Talk.

de, vielen Dank, dass sie diese Folge angehört haben.

Wir hören uns in der nächsten Folge bis gleich bis gleich.

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