Recht auf Reparatur 2026: Das ändert sich JETZT beim Autokauf

Shownotes

Neues Autokauf-Recht seit 31.07.2026: Jede Reparatur verlängert deine Gewährleistung! 🚗⚖️

Das „Recht auf Reparatur“ ist da – und verändert den Fahrzeugkauf. 🔧 Seit dem 31. Juli 2026 gilt: Wird dein Auto im Gewährleistungsfall repariert, verlängert sich die Verjährung einmalig um 12 Monate (§ 475e Abs. 5 BGB). In dieser Sonderfolge von Law & Talk fragt Rechtsanwalt Michael Kehren – und Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht Igor Posikow von der Kanzlei Posikow Kehren Rechtsanwälte (Hamburg) erklärt die neue Rechtslage für Käufer UND Händler. 🎯

Du erfährst: ➡️ Warum die Reparatur jetzt mehr wert ist als die Ersatzlieferung ➡️ Die neue Informationspflicht des Händlers – nicht per AGB erfüllbar! 📋 ➡️ Gebrauchtwagen mit 1-Jahres-Klausel: die brisante offene Streitfrage 🔥 ➡️ Beweislast, Leihwagen, Hersteller-Mythos: was NICHT gilt ❌ ➡️ 4 Sofort-Tipps für Autohäuser ✅

Provokante These: Die Schlagzeile „3 Jahre Gewährleistung“ verspricht mehr, als das Gesetz hält. 🤔 Siehst du das anders? Diskutier mit uns in den Kommentaren! Keine Rechtsberatung im Einzelfall.

Weitere Information zum Autokauf hier: https://posikow-kehren.de/neues-kaufrecht-2022-autokauf-rucktritt-mangel/

Transkript anzeigen

00:00:00: Dein Auto ist in der Gewährleistung kaputt gegangen.

00:00:02: Der Händler repariert und genau diese Reparatur schenkt ihr jetzt ein ganzes Jahr zusätzliche Rechte.

00:00:07: Klingt so schön um wahr zu sein, oder?

00:00:09: Ist aber seit wenigen Tagen gesetzt!

00:00:10: Seit dem einundreißigsten Juli-Zweitausendsechsundzwanzig gilt – wer nachbessern lässt bekommt zwölf Monate längere Gewährleistungen automatisch.

00:00:18: Ja heute erfährst du was das neue Recht auf Reparaturen für deinen Autokauf bedeutet und warum ausgerechnet der Gebrauchtwagenkauf jetzt so richtig spannend wird plus worauf Händlern ab sofort achten müssen wenn sie keine teuren Fehler mehr machen wollen.

00:00:29: Es trifft beide Seiten des Kaufvertrags, muss man so ehrlich sagen.

00:00:32: Also bleibt dran!

00:00:34: Herzlich willkommen bei neuen Talk.

00:00:35: Praxisnahe Rechtstipp und aktuelle Rechtsprechung.

00:00:38: Ich bin Michael Kehren rechtsanwalte in Hamburg Und neben mir sitzt wie immer mein Kollege Igor Posikoff rechtsanwalt-und fachemalten Verkehrsrecht.

00:00:44: Heute als Experte verbrannt.

00:00:46: aktuelles Recht das neue Gewährleistungsrecht beim Fahrzeugkauf Igor Die Kernregeln in einem Satz.

00:00:52: Was hat sich am einundreißigsten Juli geändert?

00:00:55: Wenn ich es in einem Satz formulieren könnte dann wäre ich doch kein Anwalt oder?

00:01:04: Wir

00:01:18: sprechen hier generell über Käufe von Verbrauchern, von Händen an Unternehmern.

00:01:22: Wenn es unbewegliche Sachen geht.

00:01:23: richtig und noch wichtig zum Verständnis die Frist beginnt nicht neu oder?

00:01:28: Richtig, zur ersten Frage.

00:01:29: Generell gilt das Ganze jetzt für wahren Käufe durch Verbraucher von Händlern nicht nur für Fahrzeuge ja sondern auch für Waschmaschinen, Fernseher und Handys und alles was du dir so vorstellst.

00:01:38: Und auf die zweite Frage Die Antwort Nein es gibt keinen Neustart wobei es darüber wohl sicherlich noch Streit vor Gericht geben wird.

00:01:45: Ja die zwölf Monate hängen sich hinten an die reguläre Frist an.

00:01:49: Deshalb ist es auch egal ob die Reparatur im dritten oder im zwanzigsten Monat stattfindet.

00:01:53: Das Ergebnis ist dasselbe Und die Verlängerung gibt es natürlich nur einmal bei der ersten Reparatur.

00:01:58: Also fünf Reparaturen ergeben nicht, fünf extra Jahre oder so was, dass wir uns hier nicht missverstehen.

00:02:03: Die Verlängerung gilt dann nur für das reparierte Teil?

00:02:06: Nein!

00:02:06: Das ist jetzt sozusagen der starke Punkt für die Verbraucher, die gerne Gegenstände kaufen... Es gilt für das gesamte Fahrzeug oder für den gesamten Gegenstand, der gekauft wurde.

00:02:16: Ja wird im ersten Jahr zum Beispiel die Klimaanlage am Fahrzeug repariert?

00:02:19: ist auch das Getriebe im dritten Jahr noch von der Verjährung gedeckt?

00:02:23: ja oder von der Mangelgewehrleistungen sofern der Mangell natürlich schon bei Übergabe vorgelegen hat oder angelegt war?

00:02:28: Oha, das klingt noch sehr weitreichend im Rechten für Verbraucher.

00:02:31: Gibt es da keine Einschränkungen?

00:02:33: Ja also zum Beispiel im klassischen Autorhandelskauf, ja Kauf von Privat oder Zwischenunternehmen.

00:02:38: Da ist alles beim Alten, da ändert sich jetzt nicht viel.

00:02:40: aber für Kaufverträge die ab dem einund dreißigsten Juli sechsundzwanzig geschlossen wurden gilt die neue Rechtslage.

00:02:45: Also Altverträge laufen ganz regulär nach dem alten Recht.

00:02:49: Das sind jetzt die typische Stichtagsfalle und eine weitere Einschrankung.

00:02:52: Die Verlängerung gibt es nur bei der Reparatur.

00:02:55: Es gibt natürlich auch noch das Konstrukt der Ersatzlieferung.

00:02:57: Also zum Beispiel, wenn man sagt ich möchte lieber ein Austauschfahrzeug haben dann gibt es die Verlängerung natürlich nicht.

00:03:03: Jetzt wird's für mich schon mehr kompliziert.

00:03:05: Hab' ich das richtig verstanden?

00:03:06: Reparatur ist jetzt für den Käufer mehr wert als der Austausche weil nur die Reparature das extra Jahr bringt.

00:03:12: Ganz genau diese Logik steckt jetzt dahinter.

00:03:14: Der Gesetzgeber will reparieren belohnen.

00:03:17: Stichwort Recht auf Reparaturen und Kreislaufwirtschaft unter uns.

00:03:20: Okay machen wir es praktisch.

00:03:22: Stell dir vor du hast im August twenty-sixzig einen Neuwahn gekauft.

00:03:26: also heute Nach vier Monaten ruckelt das Getriebe.

00:03:29: Was passiert dann?

00:03:30: Okay, erste Neuerung nach der Rechtslage bevor der Händler losliegt muss er dich erstmal informieren über dein Wahlrecht zwischen Reparatur und Ersatzlieferungen.

00:03:39: Und darüber dass die Reparaturdieferierung um zwölf Monate verlängert.

00:03:43: Das steht jetzt ausdrücklich so im Gesetz.

00:03:45: Und dieser Hinweis darf auch nicht irgendwo im Kleingedruckten des Händlers stehen.

00:03:49: Nein, absolut richtig.

00:03:50: Also ein Passus in RGB reicht da nicht.

00:03:52: es braucht eine ausdrückliche Mitteilung im konkreten Fall also sinnvollerweise gleich bei deiner Mängelanzeige.

00:03:58: für dich als Käufer.

00:03:59: heißt das denn?

00:04:00: dieser Hinweis kommt ist dass jetzt kein Kulanzgeräte des Händlers oder sowas sondern das eine gesetzliche Information.

00:04:05: hör genau hin und trifft die Wahl ganz bewusst.

00:04:08: Okay zweite Neuerung Das Thema Ersatzwagen während der Reparatur.

00:04:12: Genau, da muss ich erstmal eine verbreitete Erwartung dämpfen.

00:04:16: Das habe ich schon ein paar Mal im Internet gelesen.

00:04:18: also so einen Anspruch auf einen Leihwagen gibt es trotzdem nach dem neuen Recht erst mal nicht.

00:04:23: Neu ist nur der Händler kann dir für die Reparatur Dauer einer Satzfahrzeug überlassen und wenn er das tut dann muss er das unengeldlich tun weil darf dafür kein Geld verlangen.

00:04:32: aber er muss keinen Fahrzeug anbieten.

00:04:34: davon sind natürlich nicht die Fälle umfasst in denen der Hände oder so eine Nutzungsausfallentschädigung schuldet.

00:04:39: ja aber das ist nochmal ein anderes Thema das ist unberührt.

00:04:42: Kernpunkt ist, wenn Fahrzeug bereitgestellt wird kann der Händler nicht nachträglich Geld dafür fordern.

00:04:47: Aber ich habe jetzt mitgeschnitten zum Beispiel dass es dafür eine anderen Stelle mehr Druck gibt.

00:04:51: die Reparatur muss jetzt zügig laufen.

00:04:53: Sollte schon immer zügiger laufen aber jetzt muss sie zügigen.

00:04:55: Ja genau also das ist auf jeden Fall schon seit dem Jahr zwanzig-zwanzig im Gesetz verankert.

00:04:59: ja aber dennoch ein Erwähnung jetzt wert innerhalb angemessener Frist ab Mangelanzeige und ohne erhebliche Unternehmlichkeiten für dich als Verbraucher muss die Fertigstellung der Reparaturerfolg zieht die Werkstatt das endlos hin, da kannst du unter den neuen Regeln sogar ohne weitere Fristsetzung vom Vertrag zurücktreten.

00:05:16: Und ein Leihwagen entschuldigt auch hier keine überlange Reparaturdauer.

00:05:20: Es muss trotzdem im Einzelfall natürlich geprüft werden was jetzt eine angemessene Frist ist und so weiter.

00:05:23: aber der Grundsatz ist jetzt explizit im Gesetz verankert.

00:05:28: Spannend!

00:05:29: Ein Warnhindeweis gehört an diese Stelle aber auch.

00:05:32: Die Sache mit der Beweislast.

00:05:35: Erst mal der wichtigste Dämpfer, wer ganz in Reform würde ich sogar sagen.

00:05:38: Die Beweislastumkehr bleibt weiterhin bei zwölf Monaten.

00:05:41: Im ersten Jahr wird vermutet also das der Mangel schon beim Übergabevorlag.

00:05:45: danach musst du das beweisen ja dass dieser Mangel damals schon vorlag.

00:05:49: Das dritte Jahr ist also kein rund umsorglos Ja sozusagen sondern die Schlagzeile drei Jahre Gewährleistung ist zwar wahr aber im dritten Jahr trägst du trotzdem die volle Beweislast und wer die Beweisslast trägt hat erfahrungsgemäß höhere Hürden bei Gericht zumindest.

00:06:03: Ja, einmal noch zur Klarstellung von mir die Nachfrage damit es jetzt nicht nachher noch Kommentare gibt.

00:06:07: Die Beweislastumkehr entfällt ab dem zweiten Jahr nicht nur im dritten.

00:06:11: Genau das ist richtig!

00:06:12: Also in ersten Jahren nach der Übergabe gilt die Beweislastumkehr zu Gunsten des Käufers, der Verbraucher ist.

00:06:17: Ab dem zweiten ja und auch streckend auf das dritte Jahr wenn es auch Gewährleistung gibt bleibt die Beweislast bei den Käufer.

00:06:23: dass dieser Mangel damals schon vorlag also bitte nicht mehr verstehen.

00:06:27: Okay, dann habe ich einen Mythos gelesen der gratulites Netzgeister.

00:06:30: Ich glaube Mythos ist ja richtig geworden.

00:06:32: das vermeintlich neue Recht auf Reparatur direkt gegen den Hersteller

00:06:36: Ja Mythos hin oder her also es gibt es tatsächlich aber nur für einen Katalog von bestimmten Produkten sowas wie Waschmaschinen Handys Staubsauger und ähnliches.

00:06:45: Fahrzeuge sind tatsächlich nicht dabei.

00:06:46: Also beim Fahrzeug bleibt ein Ansprechpartner für die Gewährleistung der Verkäufer des Fahrzeugs, also bitte auch da immer in den Kaufvertrag schauen.

00:06:54: Manche gehen immer zum Autohaus und es gibt aber auch Kauferträge, die vom Auto aus vermittelt werden wo dann der Hersteller selbst

00:07:00: z.B.,

00:07:01: der Verkäufer ist.

00:07:01: In diesen Fällen ist natürlich auch der Hersterler der Ansprech-Partner.

00:07:04: Aber in der Regel wie gesagt immer der Ver Käufer dem Kaufvertrager auch als solche ausgewiesen ist.

00:07:08: Gut, kurze Werbepause in eigener Sache.

00:07:10: Wenn dir einen neuen Talk gefällt, abonniere uns und lass eine Bewertung da!

00:07:14: Dreißig Sekunden große Wirkung?

00:07:15: Und schreib in die Kommentare Neuwagen oder Gebrauchtwagen.

00:07:18: Wo hattest du schon mal Stress mit der Gewährleistung?

00:07:21: Jetzt igor zum spannendsten Teil Deinem Heimspiel dem Gebrauchtwagen.

00:07:25: Da gilt beim Händlerkauf doch oft nur ein Jahr Gewährleistung.

00:07:28: Richtig Es ist nicht die Regel, aber der Händler darf die Verjährung bei gebrauchten Fahrzeugen unter bestimmte Voraussetzungen wirksamer auf ein Jahr verkürzen.

00:07:35: Und jetzt kommt die neue Regel obendrauf.

00:07:37: Wird innerhalb dieses Jahres repariert verlängert sich die Frist um zwölf Monate.

00:07:42: Also werden dann aus einem Jahr doch wieder zwei.

00:07:44: Nach der Auffassung wie wir für gut vertretbar halten wenn man sich den Wortlaut anschaut ja Einjahr vereinbarte Frist plus ein Jahr Verlängerung macht zwei Jahre ab Übergabe.

00:07:53: Stell dir mal vor, gebraucht waren gekauft.

00:07:55: im neunten Monat wird die Lambda Sonde zum Beispiel getauscht.

00:07:58: dann haftet der Händler nach dieser Lese ab bis zum Ende des zweiten Jahres.

00:08:02: Aber und dieses aber ist mir wichtig Die Frage ist noch nicht entschieden.

00:08:06: Das Gesetz spricht von einer ursprünglichen Verjährungsfrist Und man kann darüber streiten ob damit die vertraglich verkürzte Frist gemeint ist oder die gesetzliche Zwei-Jahresfrist.

00:08:16: Da wären es sogar drei Jahre.

00:08:18: Rechtsprechung dazu gibt es natürlich noch nicht, ist viel zu neu.

00:08:21: Aber wir kennzeichnen das jemals ausdrücklich als offene Streitfrage.

00:08:25: Ja und ich kann mir schon vorstellen dass das wieder heiß diskutiert wird.

00:08:28: Was heißt das denn praktisch für Käufer und Händler so lange das offen ist?

00:08:32: Für Käufe nach einer Reparatur im ersten Jahr nicht vorschnell aufgeben würde ich jetzt mal sagen und im zweiten Jahr wieder etwas auftritt.

00:08:38: die Argumente für die Verlängerungen sind da ja Ganz deutlich für Händler mit dem Risiko kalkulieren, dass ein Ein-Jahres-Klausel nach der Reparatur nicht mehr das Wert ist was sie mal war.

00:08:48: Wer also sicher planen will sollte diesen Punkt auf jeden Fall anwaltlich prüfen lassen.

00:08:52: Damit sind wir bei den Händlern irgendwo.

00:08:54: Was müssen Auto-Händler die uns gerade zuhören konkret umstellen?

00:08:57: Kurz und knackig!

00:08:58: Ja da gibt es leider ein bisschen mehr aber ich beziehe mich mal auf die vier Punkte die ich versuche möglichst kurz und knapp zu formulieren.

00:09:04: Es muss eigentlich der Reklamationsprozess komplett angepasst werden.

00:09:07: Also, der Kunde muss dann anhand der neuen Informationspflicht über sein Wahlrecht aufgeklärt werden und die Fristverlängerung muss bei jeder Mangelanzeige aktiv erfüllt und dokumentiert werden.

00:09:17: Dann einmal neu kalkulieren.

00:09:18: bisher war die Reparatur für die Händler am meisten Reflex.

00:09:21: jetzt verlängert sie aber genau die Haftungen nochmal und die Ersatzlieferung, aber dagegen nicht, bei welchem Vorgang sich was rechnet sollte künftig eine bewusste Entscheidung für Händlers sein.

00:09:29: also kein Automatismus.

00:09:31: Beim Gebrauchtwagen scheidet aber die Ersatzlieferung allerdings meist ohnehin aus.

00:09:35: Das gleiche Fahrzeug gibt es normalerweise kein zweites Mal, noch darauf ist dann im Infoschreiben hinzuweisen.

00:09:41: Ein dritter Punkt, der wichtig ist bei jeder laufenden Reklamation zuerst das Vertragsdatum prüfen.

00:09:46: Das ist ja die absolute Grundlage vor dem einundreißigsten Juli XXVI geschlossene Verträge für die Geldaltesrecht keine Verlängerungen und keine Informationspflicht.

00:09:55: Das haben wir selbstverständlich nachdem was wir gesagt haben.

00:09:57: Und der letzte Punkt, das Team-Schulen.

00:10:00: Also das Verkaufsteam des Auto-Händlers oder des Autohauses und die Reparaturdauer natürlich auch immer im Blick behalten wegen des neuen fristlosen Rücktrittsrechts bei Verzögerung.

00:10:08: da ist jetzt auch Tempo juristisch gesehen bares Geld.

00:10:12: Ja und für die Käufer fasse ich die Checklist zusammen Kaufvertragsdato merken ab dem Eintracht.

00:10:17: Juli gilt aus Neurecht.

00:10:18: jede Reparatur mit Datum und Auftrag dokumentieren denn sie ist dein Schlüssel zum Extrajahr.

00:10:22: Bei der Menge Landzeiger auf die Händlerinformation achten und die Wahl Zwischen Reparatur und Austausch bewusst treffen.

00:10:30: Und Mängel im Zweifel früh anzeigen!

00:10:31: Im ersten Jahr arbeitet die Beweislast noch für dich?

00:10:34: Ja, perfekte Zusammenfassung wobei die Beweislast gilt für alle Mängeln die aufgetreten sind.

00:10:38: im ersten Jahr also wenn du sie auch in zweiten Jahren meldest und beweisen kannst dass der Mangel damals aufgetretend ist Greift es auch, aber sonst müssten wir das Skript noch umfangreicher gestalten und mehr

00:10:47: erzählen.

00:10:47: Ja und für diese Feinanten bist du ja da!

00:10:48: Du bist der Fall!

00:10:50: Ich kenne nur Steine.

00:10:51: Genau richtig also die Zusammenfassung war super.

00:10:54: Da hätte ich eigentlich sogar Anwalt für Verkehrsrecht werden sollen aus meiner Sicht.

00:10:57: Aber wie auch immer wenn dich solche Updates zu folgen Zu den neuen Gesetzen interessieren dann sag uns was doch gerne in den Kommentaren Dann machen wir etwas draus Und vielleicht haben wir dann hier regelmäßig Folgen zum aktuellen Recht.

00:11:09: Das war's erstmal von Law & Talk mit Rechtsanwalt Michael Kehren.

00:11:13: Vielen Dank fürs Reinhören.

00:11:14: Wir hören zu der nächsten Folge, bis gleich!

00:11:16: Bis gleich.

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