Neue Regel bei Blitzern - Bußgeldbescheid ab Juli 2026 - Anwalt erklärt was für Dich gilt!
Shownotes
Ab dem 1. Juli 2026 hat der Staat doppelt so lang Zeit, Verkehrsordnungswidrigkeiten zu verfolgen. Die Verjaehrungsfrist steigt von 3 auf 6 Monate – und die absolute Verjaehrung sogar auf 12 Monate. Was das fuer dich als Autofahrer bedeutet, ob du trotzdem Einspruch einlegen solltest und welche Verteidigungsmoeglichkeiten bleiben, erklaeren Rechtsanwalt Michael Kehren und Fachanwalt fuer Verkehrsrecht Igor Posikow in dieser Folge.
Das erwartet dich in dieser Folge:
- Was Verjaehrung im Bussgeldrecht bedeutet und wie sie bisher funktionierte
- Was sich ab dem 1.7.2026 konkret aendert (Paragraf 26 StVG)
- Warum Zustellungsfehler weiterhin ein wichtiger Verteidigungsansatz sind
- Drei Fehler, die Autofahrer haeufig machen
- Was du jetzt konkret tun solltest, wenn du einen Bescheid erhalten hast
Weitere Information hier: https://posikow-kehren.de/bussgeldbescheid/
Transkript anzeigen
00:00:00: Du wurdest bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung geblitzt und denkst nach drei Monaten ist die Sache sowieso durch, weil die Bußgeldbehörde sich nicht gemeldet hat.
00:00:07: Der hattest du ursprünglich recht – bisher!
00:00:09: Aber ab dem ersten Juli, im Jahr zum Jahr zwei Tausend Sechsundzwanzig gilt eine neue Regel und die könnte für viele Fahrer eine böse Überraschung bedeuten.
00:00:16: Was hat sich geändert?
00:00:17: Warum verlängert der Gesetzgeber jetzt die Frist innerhalb deiner Ordnungswidrigkeit noch verfolgt werden kann?
00:00:22: Und was bedeutet das konkret für dich als Autofahrer?
00:00:25: Darüber spreche mir heute.
00:00:26: also bleib dran.
00:00:27: Herzlich willkommen bei Leuen Talk, dem Podcast für praxisnahe Rechtstipps und aktuelle Rechtsprechung.
00:00:32: Mein Name ist Michael Kehrn, rechtsanwalt bei der Kanzlei Prosikow-Kehrenrechtswelt in Hamburg.
00:00:36: Heute haben wir ein Thema das auf den ersten Blick technisch klingt – Verjährungsfristen im Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren aber in der Praxis für sehr viele Autofahrer richtig relevant sein könnte.
00:00:46: Neben mir sitzt wie immer mein Kollege Igor Prosikov, rechtermald und farmes Verkehrsrecht also unser Expert auf diesem Gebiet.
00:00:51: Hallo Igor!
00:00:53: Und hallo an alle Zuhörer.
00:00:55: Ja, das ist heute ein Thema, dass ich in der Beratung schon sehr häufig erkläre und ab Juli wird es noch mal wichtiger werden.
00:01:01: Igor bevor wir einsteigen kann man sagen, dass du dich hauptsächlich mit Temposündern beschäftigst?
00:01:05: Ich
00:01:05: würde sagen Tempo-Sündner ist irgendwie ein merkwürdiger Begriff aber ja solche Fälle bearbeiten wir natürlich in unserer Kanzlei zuhauf.
00:01:11: Ich würd's auch nicht stören wenn unsere Mandanten einfach ein bisschen langsamer fahren würden, aber naja... Manche haben's halt eilig!
00:01:17: Ja okay dann fangen wir mal wie immer von vorne an.
00:01:20: was bedeutet Verjährungen im Zusammenhang mit einem Bußgeldbescheid eigentlich.
00:01:24: Ja, Verjährung und Bußgeltrecht bedeutet an sich wenn die Behörde nicht rechtzeitig handelt darf sie die Ordnungswidrigkeit nicht mehr weiter verfolgen.
00:01:32: das Verfahren wird dann eingestellt egal wie klar der Verstoß gewesen sein mag.
00:01:35: Die Zeit läuft sozusagen gegen den Staat.
00:01:38: Und welche Fristen galten bisher konkret bei der Verfolgung von Verkehrsordnungswiedrigkeilen?
00:01:42: Ja, die Grundregel findet sich im Straßenverkehrsgesetz.
00:01:44: Konkret Paragraf XXXI Absatz III STVG.
00:01:47: dort ist geregelt dass sie verjährungsfrist für einfache Verkehrsordnungswidrigkeiten als zum Beispiel zu schnelles Fahren, zu dichtes Auffahren rotlicht elektronische Geräte am Steuer nur drei Monate beginnt mit dem Tattag beträgt.
00:01:59: das ist im Vergleich zum allgemeinen Ordnungswiedrigkeitenrecht oder zum regulären Strafrecht extrem kurz.
00:02:05: und by the way Wer sich für das Thema elektronische Geräte am Steuer interessiert, gerne in eine unserer älteren Folgen hören.
00:02:10: Da geht es um die Nutzung von Babes am Steuer und die Besonderheiten, die dabei gelten.
00:02:14: Und da kommen wir jetzt mal zurück zum Thema.
00:02:16: Die Verjährungsregel ist großzügig für den Fahrer oder?
00:02:18: Ja genau aus verteidiger Sicht war das immer ein wichtiges Prüfelement wenn die Behörde in diesen drei Monaten nicht aktiv wird also keinen Anhöringsbogen verfügt oder kein Bußgeldbescheid erlässt läuft die Verjährung durch und das Verfahren muss eingestellt werden.
00:02:31: Okay drei Monate ab der Tat und wenn in dieser Zeit nichts kommt ist die Sache erledigt.
00:02:35: Richtig!
00:02:48: Da liegt also auf der Teufel im Detail.
00:02:50: und jetzt komme zum eigentlichen Thema der Folge, was ändert sich denn ab dem ersten Juli?
00:02:55: Ja, das willst du wahrscheinlich nicht hören.
00:02:57: Aber der Gesetzgeber hat entschieden die Grundverjährungsfrist für das Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht von bisher drei Monaten auf sechs Morte zu verlängern.
00:03:04: Das heißt, die Behörde hat ab dem Tattag künftig doppelt so lange Zeit um wirksam tätig zu werden.
00:03:11: Was bedeutet es für die Praxis?
00:03:12: Sechs statt drei Monate?
00:03:13: Es wird vor allem der Spielraum für den klassischen Verjährungseinwand wird erheblich kleiner.
00:03:17: Bisher reicht es manchmal aus wenn die Behöde etwas schläfrig war oder Zustellungen schiefgingen und nach drei Monaten die Einstellung zu erreichen.
00:03:25: künftig deutlich schwieriger, weil die Frist eben doppelt so lang läuft.
00:03:28: Lass uns ein konkretes Beispiel nehmen.
00:03:30: Stellt dir vor jemand findet am ersten August zwölfzehntausend sechstenzwanzig zu schnell sagen wir auf zwanzig Kilometer zu schnell innerorts.
00:03:35: was passiert jetzt?
00:03:36: Also die Tarte ist am ersten august sechsundzwanzigt.
00:03:39: Die ordentliche Verjährungsfrist beträgt jetzt ab dem ersten siebten sechs Monate.
00:03:43: also läuft Verjährungsfrist bis zum ersten Februar, siebenundzwanzig.
00:03:48: Wenn die Behörde bis dahin eine Anhörung verfügt oder einen Geschätzgang bringt oder ein Bußgeldbescheid auf den Weg gebracht hat ist die Verfolgung gesichert.
00:03:55: Wenn nicht wäre die Verjährung eingetreten.
00:03:57: Warum macht der Gesetzgeber das?
00:03:58: Was ist Hintergrund der Änderungen?
00:04:00: Das kann man sich ja wohl denken.
00:04:02: also der Hauptgrund ist die Überlastung der Bußgeltbehörden.
00:04:04: ganz klar wovon wir hier in Lied singen können weil wir das ja jeden Tag hier erleben.
00:04:08: Dies kamen unseren Mandanten bisher auch sehr zugute, da man die Behörde natürlich mit Anträgen und sonstigen Maßnahmen beschäftigen kann.
00:04:13: So dass die Bearbeitung der Sache vielleicht in den Hintergrund gerät oder irgendwas verpennt wird.
00:04:18: In vielen Kommunen und Ländern sind die Behöden chronisch unterbesetzt.
00:04:22: Drei Monate waren in bestimmten Fällen gerade bei großen Mengen an Verfahren schlicht zu wenig.
00:04:26: Der Gesetzgeber gibt dem Behörden hier im Ergebnis mehr Luft.
00:04:29: Ja, aus Sicht des Fahrers ist das natürlich keine tolle Nachricht.
00:04:32: Ja verständlich für die Betroffenen bedeutet das längere Ungewissheit und es bedeutet auch dass man nicht einfach Abfahrten hoffen kann, dass sich von selbst erledigt ja... Die Verjährungsverteidigung wird nunmehr schwieriger aber natürlich nicht um möglich, da ist auch klar.
00:04:45: Okay, aber eben zur Klarstellung halt, die neue Fristen gilt natürlich nur für Verstöße, die nach dem ersten Juli.
00:04:55: Genau, das ist die entscheidende Übergangsfrage.
00:04:57: Die in der Praxis noch sehr genau betrachtet werden muss.
00:04:59: Grundsätzlich gilt bei Gesetzesänderungen im Ordnungswidrigkeitenrecht Das Prinzip es gilt dass im Tatzeitpunkt gültige Recht für Taten vor dem ersten Juli sechsundzwanzig gelten also die bisherigen drei Monate für Tate danach die sechs Monate.
00:05:13: eine rückwirkende Anwendung des neuen rechts ist grundsätzlich nicht zulässig.
00:05:17: Was empfiehlst du Autofahrer die jetzt schon ein Buskrepital erhalten haben oder den nächsten Wochen und Monaten einer warten?
00:05:23: Drei konkrete Punkte können wir auf jeden Fall ansprechen.
00:05:25: Erstens, niemals selbst darauf verlassen dass eine Verheerung eingetreten ist oder eintreten wird.
00:05:29: die Behörden arbeiten natürlich darauf hin die Sachen nicht verheeren zu lassen.
00:05:33: Zweitens wenn ein Bußgeldbescheid zugeht auch da nicht einfach abwarten.
00:05:37: Die Einspruchsfrist von zwei Wochen ab Zustellungen des Bußgeltbescheides gilt weiterhin.
00:05:41: wer keinen Einspruch einlegt akzeptiert diesen und eine rückwirkende Möglichkeit ihm wieder aufzuheben gibt es normalerweise nicht.
00:05:48: drittens bei größerem Bußgeld oder beim Fahrverbot immer eigentlich anwaltlichen Rad einholen.
00:05:54: Die Prüfung lohnt sich in sehr vielen Fällen, auch schon eine zeitliche Verzögerung durch verschiedene Maßnahmen kann und grundsätzlich helfen den Führerschein zu erhalten.
00:06:01: Ja, kurze Werbepause in eigener Sache an dieser Stelle!
00:06:03: Wenn euch diese Folge hilft, abonniert gerne Law & Talk jetzt auf Spotify, Apple Podcast oder wo auch immer ihr eure Podcast hört.
00:06:11: Eine positive Bewertung dauert nur wenige Sekunden und hilft uns enorm mehr Menschen zu erreichen!
00:06:15: Und wenn du gerade selbst einen Bußgeldbescheid auf dem Tisch hast und nicht sicher bist was zu tun ist – auf unserer Website und in den Show-Notes findest Du alle Kontaktmöglichkeiten.
00:06:24: Und jetzt geht's weiter Igor welcher Hoffnung mit Fehl- oder Missverständnis siehst du bei die Betroffenen?
00:06:29: Ja Da gibt es einige, aber ich würde mich jetzt mal auf die gröbsten drei Fehler beschränken.
00:06:34: Also der erste Riesenfehler ist wenn man auf den Führerschein angewiesen ist zu versuchen die Sache mit der Behörde selbst zu klären.
00:06:40: noch nie habe ich erlebt dass eine Stellungnahme an die Behörden durch den Betroffenen selbst überhaupt irgendwas gebracht hat.
00:06:45: ganz im Gegenteil Die Ausführungen haben viel mehr der Behürde geholfen die Betroffene noch effektiver verfolgen zu können.
00:06:51: Weitere häufiger Fehler.
00:06:53: Viele glauben die Verjährungsfrist selbst berechnen zu können, dass das ohne Einsicht in den Behördenakten nicht zuverlässig möglich ist.
00:06:59: Es ist nicht ersichtlich ob die Behörde intern Maßnahmen ergriffen hat, die die Verierungen unterbrechen könnten.
00:07:04: Da kann jeder nochmal in den Paragrafen Dran-Dreißig Owe gucken wie viele Maßnahmen die Behöden so ergreifen können um die Verrierung zu unterbreche.
00:07:11: Das kann man einfach ohne die Akte nicht sehen oder erkennen.
00:07:14: und nein, Chatchi Piki hilft diesem Zusammenhang natürlich auch nicht weiter.
00:07:18: Und weitere Riesenfehler auf denen ich eingehen der Einspruch gegen den Bußgeldbescheid per E-Mail einreichen.
00:07:24: Der Einspruch ist in solchen Fällen dann unwirksam und der Buß Geld Bescheid wird dann trotzdem unanfechtbar rechtskräftig, ja?
00:07:30: Im Ergebnis, die Devise ist.
00:07:32: Wenn man sich den Punkt in Flensburg oder das Fahrverbot nicht erlauben kann oder will, sollte lieber sofort zum Anwalt, spätestens sobald der Anhörungsbogen da ist, gerne auch an uns wenden.
00:07:41: wie überweiten solche Fälle natürlich bundesweit.
00:07:43: Ja danke Igor und ein kurzer Dank von mir noch dazu!
00:07:46: Die Änderung zeigt, wie sehr Details im Straßenverkehrsrecht wirklich relevant werden können um wie schnell aus einem kleinen Blitzerfoto ein größeres rechtliches Thema wird informiert sein zahlt sich aus.
00:07:55: Und das mal neuen Talk für heute.
00:07:57: Fährst du bitte jetzt ein bisschen langsamer, wir hoffen ja und hören uns in der nächsten Folge.
00:08:01: Bis
00:08:01: gleich!
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