So wehren sich Mieter gegen Mietwagen-Abzocke | neues Urteil!
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Transkript anzeigen
00:00:00: Du mietest dein Auto, alles läuft gut und dann ein Steinschlag auf der Autobahn.
00:00:04: Kleines Ding großes Problem denn plötzlich sind fünfhundert Euro von deiner Kreditkarte weg abgebucht vom Vermieter ganz automatisch ganz ohne Wenn und Aber.
00:00:13: aber darf er das überhaupt?
00:00:14: Du hast schließlich nichts falsch gemacht.
00:00:16: kannst du das Geld zurück fordern?
00:00:17: und was steht eigentlich wirklich im klein gedruckten dieser Mietverträge?
00:00:22: Das kann auf jeden Fall jeden treffen, ob beim klassischen Mietwagen am Flughafen, beim spontanen Carsharing in der City oder beim Urlaubsfahrzeug.
00:00:29: Dass man sich mal gönnt!
00:00:30: Heute schauen wir uns an was ein Gericht dazu gesagt hat und das Ergebnis dürfte viel überraschen.
00:00:50: Das beide Welt unserer Kanzlei verbindet.
00:00:54: Mietrecht und Verkehrsrecht in einem Fall, das passiert nicht oft!
00:00:57: Ein Steinschlag ein Tesla, fünfhundert Euro und eine Frage – wer haftet eigentlich gegenüber dem Vermieter wenn niemand schuld ist?
00:01:02: Darum geht es heute.
00:01:03: Wir schauen uns zunächst an wie das mit dem Selbstbehalt und im Mietauto grundsätzlich funktioniert.
00:01:08: dann tauchen wir tief in das Urteil ein dass das Amtsgericht München am April zwanzig vierundzwanzig gesprochen hat und am Ende bekommst du konkrete Tipps was du tun kannst wenn dir genau das passiert.
00:01:18: München immer wieder München.
00:01:19: okay Igor, lass uns dann erstmal mit den Basics anfangen.
00:01:23: Wer ein Auto mietet egal ob beim klassischen Anbiet oder per App der sieht ja meistens diesem Griff selbst behalt.
00:01:29: was steckt da eigentlich hinter?
00:01:30: Ja, müsst ihr eigentlich jetzt jeder kennen?
00:01:32: Wenn du ein Mietauto nimmst ist das Fahrzeug in der Regel versichert.
00:01:35: Meistens über eine Talkasko oder Vollkaskover Sicherung.
00:01:38: nicht selten stellen die Vermieter auch selbst die Versicherung und diese Versicherung sieht in der regel eine Selbstbeteiligung im Schadensfall vor.
00:01:45: Das heißt wenn ein Schaden passiert zahlt zwar die Versicherungen den Großteil aber du als Mieter musst einen bestimmten Betrag selbst tragen.
00:01:52: Das ist der sogenannte Selbstbehalt.
00:01:54: Okay also wie bei der Kfz-Versicherung wo man eine Selbstmitteiligung vereinbaren kann.
00:01:57: Ja genau so, beim Mietauto findet sich dann oft etwas im klein gedruckten der AGB und da wird es spannend.
00:02:03: Denn die meisten Leute lesen die AGB selbstverständlich nicht.
00:02:06: ja das ist der Kern aber des heutigenfalls.
00:02:08: Die Klausel sagt sinngemäß auf die es hier ankommen wird bei jedem Kasko Schadenfall zahlt der Mieter fünfhundert Euro.
00:02:14: Punkt kein Wenn Kein Aber Keinen Warnwaden Der Mieterschuld.
00:02:18: Und wie wirkt sich das aus?
00:02:19: Das ist juristisch ziemlich problematisch.
00:02:22: Okay stell dir vor du fährst auf der Autobahn Ein Lkw vor dir Steienchen fliegen auf und schwupps Steinschlag in der Winterschreibung.
00:02:30: Du hast nichts gemacht, du konntest nichts machen, du konnte es nicht vermeiden und trotzdem fünfhundert Euro weg?
00:02:35: Ja genau die Szenario hat das Amtsgericht München im April zwanzig vierundzwanzig entschieden.
00:02:39: Was das Gericht dazu sagt schauen wir uns aber gleich genauer
00:02:42: an!
00:02:42: Naja ok dann erzähl mal was war konkret passiert?
00:02:45: Also die Situation war ja recht simpel, haben wir schon beschrieben.
00:02:48: Jemand mietet einen Tesla und fährt damit los.
00:02:50: auf der Fahrt passiert eben Steinschlag das Fahrzeug wird beschädigt und der Autovermieter zieht daraufhin automatisch fünfhundert Euro vom Kreditkartenkonto des Mieters ohne Vorwarnung ein nach der Fahrzeugrückgabe.
00:03:01: Okay also einfach so?
00:03:02: Und der Mieter merkt es erst auf seine Abrechnung?
00:03:04: Ja ganz genau!
00:03:05: Der Mieta klagt dann auf Rückzahlungen.
00:03:07: er sagt ich habe überhaupt nichts falsch gemacht.
00:03:09: Ich konnte den Steinschlag doch nicht verhindern.
00:03:11: warum soll ich dafür bezahlen?
00:03:13: Die Beklagte, also der Autovermieter beruft sich dann aber auf die Klausel in seinen AGB.
00:03:17: Da steht drin Selbstbehalt pro Teil oder Vollkaskusschadenfall – fünfhundert Euro und beachte damit ist gemeint für jeden einzelnen Fall der Beschädigung kein Zusatz keine Einschränkung.
00:03:28: Die Beclagte sagt damit grob ja da steht es doch schaden ist Schaden unter Mieterzeit?
00:03:33: Ja gut aber wir wissen nur weil's im Vertrag steht muss das nicht zwingend wirksam sein oder?
00:03:38: Ganz genau.
00:03:39: Das Gericht schaut auch hier sehr genau hin und hier kommt das deutsche AGB-Recht ins Spiel, ja konkret Paragraf, Dreihundert Sieben BGB.
00:03:45: Die zentrale Frage lautet kann ein Vermieter per AGB festlegen dass der Mieter immer zahlt, auch wenn ihn gar keine Schuld trifft?
00:03:52: Das ist die Kernfrage des Urteils.
00:03:54: Und wie hat das Amtsgericht München das denn beantwortet?
00:03:57: Ja, wird ja keine Überraschung sein.
00:03:58: Das Gericht hat den Kläger also dem Mieter vollständig recht gegeben.
00:04:02: der Autovermieter musste die fünfhundert Euro zurückzahlen und die Begründung ist wirklich schön sauber.
00:04:07: im Mietrecht gibt es eine gesetzliche Grundregel die in § fivehundert achtunddreißig bgb steht brauche ich dir nicht sagen.
00:04:13: das Thema hatten wir auch meine ich auch in erfolge zur Wohnungsrückgabe nach beendigung des Mietverhältnisses.
00:04:19: Die Vorschrift besagt vereinfacht Der mieter haftet nicht für Verschlechterungen der Mietsache die durch den Vertrags gemessen Gebrauch entstehen.
00:04:26: Wenn ich ein Autofahrer, also genau das Tour, wofür ich es gemietet habe und wofü es vorgesehen ist.
00:04:32: Und dabei ein Steinschlag passiert dann ist das der vertragsgemäßige Brauch.
00:04:36: Ob du's glaubst oder nicht?
00:04:37: Das leuchtet mir ein!
00:04:39: Das freut mich sehr, da kann ich ja weitermachen.
00:04:41: Und das Gericht sagt aber noch mehr Ein Steinschlag auf der Autobahn ist ein nicht beherrschbares Risiko.
00:04:46: Der Fahrer kann es nicht vorhersehen Er kann es sich vermeiden er hat keine Chance anders zu handeln.
00:04:51: Das Risiko liegt also weder beim Mieter noch beim Vermieter.
00:04:54: Es liegt schlichtweg beim Zufall.
00:04:56: Die Klausel versucht, dieses gesetzliche Leitbild des Paragrafen fünfunddreißig BGB auszuhebeln.
00:05:01: Sie sagt nämlich egal ob Schuld oder nicht du zahlst immer und das ist nach Paragraf dreihundert sieben Absatz eins BGB eine unangemessenen Benachteiligung des Mieters.
00:05:10: solche Klauseln sind unwirksam und zwar genau dann wenn es keinen Ausgleich für den Mieter gibt und der Vermieter keine besonderen höherrangigen Interessen hat die das rechtfertigen würden.
00:05:19: Und die hatte der vermiedern natürlich nicht vorgetragen.
00:05:21: Der Klassiker, wieso oft überhaupt nichts?
00:05:23: Kein Wort dazu.
00:05:24: Das Gericht sagt da fehlt jede Begründung.
00:05:26: also Klausel Unwirksam.
00:05:27: und jetzt mal schön das Geld zurück
00:05:29: Ja!
00:05:29: Also stell dir vor du boost über eine Carsharing App schnell ein Wagen für den Wochenende Ausflug drei Klicks kreditkarte hinterlegt Und Du hast die AGB natürlich ohne sie wirklich zur Kenntnis zu nehmen bestätigt.
00:05:38: Drei Wochen später fünfhundert Euro weg wegen eines Steinschlags die nun nicht einmal bewusst wahrgenommen hast.
00:05:43: Nach diesem Urteil siehst Du also das Geld Zurückbekommen
00:05:47: Und...das ist der entscheidende Punkt.
00:05:49: Du musst das nicht einfach hinnehmen.
00:05:51: Ja, du das heißt das konkret für jemanden dem genau das passiert ist oder gerade ein Mietauto fährt?
00:05:56: Kurze Pause an dieser Stelle.
00:05:57: Wenn Du Lawn Talk hilfreich findest dann lass uns doch eine Bewertung oder einen Daumen nach oben da egal ob auf YouTube, Spotify oder wo auch immer du uns zusiehst oder hörst.
00:06:06: Das hilft uns enorm noch mehr Menschen zu erreichen.
00:06:09: und wenn du selbst dein rechtliches Problem rund ums Auto hast oder um's Mietrecht Findest du uns im Internet.
00:06:14: Schreib uns gerne in die Kommentare Oder kontaktiere uns direkt.
00:06:17: wir schauen uns das gerne an.
00:06:19: Und jetzt wieder zurück zum Thema Igor.
00:06:20: Was können wir Fahrzeugmieter generell empfehlen?
00:06:24: Wenn dir eine solche Selbstbeteiligung in Rechnung gestellt wird oder von einer Kreditkarte abgezogen wird und du warst nachweislich nicht schuld, dann solltest du das nicht einfach akzeptieren.
00:06:33: Du hast möglicherweise einen Rückforderungsanspruch aus §.
00:06:35: Achtundzwölf BGB.
00:06:37: Du verlangst das Geld zurück weil der Vermieter es ohne Rechtsgrund bekommen hat.
00:06:41: Der Schlüssel ist, du musst darlegen können dass dich keine Schuld trifft.
00:06:44: Ja ist klar, denn wenn dich Schuld trifft dann haftest du aus anderen Gründen als aus dem Vertrag.
00:06:47: Verstehe ich schon ja und was ist mit Schäden die man vielleicht selbst verursacht hat?
00:06:52: Also wenn man wirklich unaufmerksam war oder irgendwo dagegen gefahren ist da musst du uns mal erklären warum man dann trotzdem wahrscheinlich haftet.
00:06:58: Das ist eben der wichtige Unterschied bei eigenem Verschulden.
00:07:01: also wenn wirklich ein Fehler gemacht hast sieht die Lage natürlich anders aus.
00:07:04: Dann kann der Vermieter natürlich Schadenersatz verlangen.
00:07:06: das Urteil schützt sich nur wenn du tatsächlich völlig schuldlos warst.
00:07:10: Genau, das muss man nochmal hervorheben.
00:07:11: Dass darum geht, dass die vertragliche Regelung nicht gilt aber andere Grundlagen für Schanesadansprüche natürlich trotzdem existieren können ja dann noch mal was sollte man denn praktisch tun wenn man ein Mietauto zurückgibt?
00:07:23: Ja erstens sollte klar sein schäden immer gemeinsam mit dem Vermieter oder generell vor Fahrantritt fotografisch dokumentieren.
00:07:29: zweitens wenn eine Abbuchung kommt sofort schriftlich widersprechen und Rückforderungen stellen.
00:07:34: drittens bei unklaren Fällen anbaltig Hilfe holen gerade wenn es zum größeren Betriege geht.
00:07:39: Ja, klingt logisch.
00:07:41: Bevor wir beide uns jetzt verabschieden, gib uns noch mal die drei wichtigsten Punkte aus der heutigen Folge zur Erinnerung.
00:07:46: Überhaupt kein Problem!
00:07:47: Ein Steinschlag selbst ist kein Verschulden.
00:07:50: Wer schuldlos ist muss keine Selbstbeteiligung zahlen, egal was im Kleingedruckten steht.
00:07:55: Zweitens?
00:07:55: Der zweitens AGB-Klausel, der eine verschuldensunabhängige Haftung bis Mieters festlegen können generell unwirksam sein wenn es keinen fairen Ausgleich für den Mieter gibt.
00:08:04: Und drittens?
00:08:06: Abgebuchte Geldbeträge sind nicht verloren.
00:08:08: Du kannst diese zurückfordern, wenn kein Rechtsgrund für die Forderungen besteht.
00:08:11: Ja, danke Igor!
00:08:12: Das war's von heute.
00:08:13: Vielen Dank an unsere Zuhörer und Zuschauer.
00:08:15: Wir freuen uns auf die nächste Folge Und wie immer Bis
00:08:20: gleich.
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