Reifenplatzer auf der Autobahn - Muss die Vollkasko zahlen?
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Transkript anzeigen
00:00:00: Stell dir vor, Autobahn, Tempo hoch, plötzlich zwei heftige Polterer, dann ein Knall, Reifenplätze, das Auto schlingert, Karosserie schäden und am Ende sagt die Vollkasko, nö, wie kann das sein?
00:00:12: und wann ist ein Reifenplätze eigentlich ein Unfall im Sinne der Vollkaskoversicherung?
00:00:16: Genau darum geht es heute bei Law & Talk.
00:00:18: Wir erklären zuerst die Basics der Vollkasko-Versicherung und dann nehmen wir ein aktuelles Urteil vom OLG Dresden auseinander, bei dem es um Reifenplätze ohne Einwirkungen von außen geht.
00:00:28: Bleibt dran, nach dem Intro geht es weiter.
00:00:30: Moin moin und herzlich willkommen bei Law & Talk, dem Podcast der Kanzlei Posikoff.
00:00:34: Kehren rechts im Weltau Hamburg.
00:00:36: Mein Name ist Michael Kehren, neben mir sitzt wie immer mein Kollege Igor Posikoff, Fachmann für Verkehrsrecht.
00:00:41: Hallo Igor.
00:00:42: Moin zusammen.
00:00:42: Ja, bereits vorab.
00:00:44: Wenn euch die Folge gefällt, abonnieren nicht vergessen.
00:00:46: Und jetzt, Igor, ran an die Vollkasko.
00:00:48: Viele denken Vollkasko gleich voll bezahlt.
00:00:51: Ist das schon der erste Denkfehler?
00:00:52: Ja, absolut, Michael.
00:00:53: Vollkasko ist nicht gleich wünscht ihr was.
00:00:56: Entscheidend ist, was in den Vertragsbedingungen, also den AKB, steht.
00:01:00: Und was als Versichertes Ereignis definiert ist.
00:01:03: Für alle, die es nicht wissen, AKB sind die allgemeinen Kasko-Bedingungen.
00:01:06: Lass uns mal die Grundlage sauber legen.
00:01:07: Was deckt eine Vollkasko im Kern denn ab?
00:01:10: Ja, ganz grob.
00:01:10: Der Versicherer prüft zunächst stets die Frage, ob ein Schadenfall eingetreten ist und ob der Schadenfall von den Versicherungsbedingungen ausgeschlossen oder umfasst ist.
00:01:20: Die Vollkasko ist mit der Teilkasko verknüpft, so wie ich es jetzt mal sagen, Teilkasko umfasst zum Beispiel Schäden durch Natureignisse wie Sturm, Hagel oder Diebstahl und auch Glasbruch.
00:01:30: Und die Vollkasko kommt als Plus für bestimmte zusätzliche Risiken dazu.
00:01:34: Und dieses Plus ist meistens was?
00:01:37: In der Praxis wollen zwei Dinge schäden durch selbstverschuldete Unfälle am eigenen Fahrzeug und Wanderlismus, je nach Tarif und Bedingungen natürlich.
00:01:44: Und jetzt kommt das Wichtigste.
00:01:45: Bei der KASCO ist der Unfallbegriff oft der Dreh- und Angelpunkt.
00:01:50: Ja, wir sind ja Juristen also Begriffe, Unfallbegriff.
00:01:54: Was ist gemeint?
00:01:54: Ja, es klingt erstmal nach, Unfall ist Unfall, aber die Versicherung sieht das wieder mal anders.
00:01:58: Ja, sagen wir so, der Begriff ist in den Versicherungsbedingungen definiert und diese Definition ist enger als viele vermuten.
00:02:04: Im Urteil, das wir gleich besprechen, mit aus dem Vertragsbedingungen, Zwanzig Fünfzehn, zitiert, sinngemäß ein Unfall ist ein Ereignis, das plötzlich und mit mechanischer Gewalt von außen auf das Fahrzeug einwirkt.
00:02:15: Und von außen ist wirklich das Schlüssenwald unter anderem.
00:02:18: Heißt also, wenn etwas im Auto von innen kaputt geht, hast du Pech gehabt?
00:02:22: Häufig ja.
00:02:23: Da sind wir schon im Bereich der sogenannten Betriebsschäden oder Verschleiß oder Materialthemen.
00:02:27: Im Urteil steht auch beispielhaft, keine Unfallschäden sind insbesondere Schäden, deren Ursache etwa in einem Bremsvorgang liegt oder die durch Betriebsvorgänge entstehen oder durch Materialermüdung über Beanspruchung, Abnutzung, solche Geschichten.
00:02:41: Okay, das ist ein Moment, wo Zuhörer wahrscheinlich denken, Moment mal, Reifen sind doch am Auto dran.
00:02:46: Wenn der Reifen platzt, dann führt das zum Unfalleignis, dann ist das doch ein Unfall.
00:02:49: Kann sein, muss es aber nicht.
00:02:51: Wenn ein Reifen während der Fahrt durch einen Fremdkörper platzt, ist das typischerweise eine äußere Einwirkung und kann als Unfall gelten.
00:02:58: Wenn der Reifen aber schon vorgeschädigt war und ohne äußere Einwirkungen bei normaler Fahrtplatz, dann fehlt die äußere Ursache.
00:03:05: Dann wird es oft als Betriebsschaden eingeordnet.
00:03:07: Also quasi nagel drin, eher Unfall, schlechte Reparatur, Unterdruck, Vorschaden, abgenutzter Reifen, durchgeschlossener Reifen, eher Betrieb.
00:03:16: Ja, grob passt das.
00:03:17: Das Ulgit Dresden formuliert das sehr klar.
00:03:19: Ein Unfall im Sinne der Versicherungsbedingungen ist eine Einwirkung von außen erforderlich und der Gegenstand, von dem die mechanische Gewalt ausgeht, darf nicht Teil des Fahrzeugs selbst sein und dann wird es versichrungstechnisch schnell unromantisch.
00:03:33: Okay, lass mich raten.
00:03:33: Es geht wieder um Beweislast.
00:03:35: Wer muss was beweisen?
00:03:36: Ja,
00:03:36: exakt.
00:03:36: Das ist immer ein großes Problem.
00:03:38: In der Vollkasko muss grundsätzlich der Versicherungsnehmer darlegen und beweisen, dass ein versichertes Ereignis vorliegt.
00:03:44: Also hier ein Unfall im Sinne der Bedingungen.
00:03:47: Im Urteil heißt es sehr deutlich, dass dem Kläger der Beweis für ein versichertes Ereignis nicht gelungen ist.
00:03:53: Klar ist, und das wird hier mit dem Betroffenen wahrscheinlich auch bewusst sein, die Versicherer verweigern die Regulierung schon bei geringsten Zweifeln an einem versicherten Unfallereignis.
00:04:01: Oft wollen die Versicherer es auf dem Gerichtsverfahren ankommen lassen, da die Beweislast beim Kunden liegt und der Beweis ist in solchen Situationen schwer zu führen.
00:04:08: Ja, das ist natürlich bitter, gerade wenn man denkt, ich habe doch den Versicherungsvertrag und deswegen muss die Versicherung für den Schaden zahlen.
00:04:13: Ja, im Kasko Recht ist der Schaden aber allein nicht ausreichend.
00:04:16: Das wollen wir damit sozusagen gleich einmal erklären.
00:04:19: Jetzt kommt noch der Reifenausschluss.
00:04:21: Viele haben das nicht auf dem Schirm.
00:04:22: Reifen sind auf ein Separat geregelt, richtig?
00:04:25: Ja, das ist richtig und das ist recht kompliziert, also wenigstens nicht interessiert.
00:04:28: Mal kurz weghören, eine halbe Minute.
00:04:30: In vielen AKB gibt es einen Reifenausschluss.
00:04:33: Im Urteil wird die Klausel A two, neun, drei AKB zitiert.
00:04:37: Kein Versicherungsschutz besteht für beschädigte oder zerstörte Reifen.
00:04:41: Und dann die Ausnahme Versicherungsschutz für Reifen kann bestehen, wenn durch dasselbe Ereignis gleichzeitig andere Kaskoversicherte Schäden am Fahrzeug verursacht wurden.
00:04:50: Es klingt fair, aber auch wieder kompliziert und dementsprechend nach Streitpotenzial.
00:04:55: Was heißt dasselbe Ereignis und was heißt gleichzeitig?
00:04:59: Ja, exakt, da streitet man in der Praxis sehr oft und im Urteil wird auch erläutert.
00:05:03: Die Klausel sei erst mal nicht intransparent, also nicht unwirksam, weil aus dem Wortlaut ausreichend klar wird, dass Reifen grundsätzlich ausgeschlossen sind und nur unter bestimmten Bedingungen dann eben irgendwie mitlaufen im Versicherungsvertrag.
00:05:17: Und was bedeutet das für den Leyen jetzt übersetzt?
00:05:19: Ja, wenn nur der Reifen kaputt ist, meistens ausgeschlossen.
00:05:22: Wenn ein versichertes Ereignis, also zum Beispiel ein echter Unfall, bei dem Reifen und Karosserie gleichzeitig beschädigt sind, dann kann die Ausnahme greifen.
00:05:30: Ja, Frage hier an unsere Zuhörer.
00:05:32: Was glaubt ihr, wenn ein Reifen platzt und die Reifenteile schlagen, den Radkasten kaputt, ist das gleichzeitig durch das selbe Ereignis geschehen?
00:05:39: Schreibt es uns mal in die Kommentare.
00:05:40: Ja, Spoiler genau dazu sagt das Urteil etwas sehr Unangenehmes.
00:05:45: Denn das Ulgi Dresden weiß darauf hin, wenn Durchteile eines platzenden Reifens, Radkasten oder andere Fahrzeugteile beschicht werden, liegt gerade keine Einwirkung von außen vor.
00:05:55: Also nicht Außen gegen Auto, sondern Auto gegen Auto quasi Selbstverletzung oder wie?
00:05:59: Versicherungsrechtlich gesehen ist das richtig, genau.
00:06:02: Dann gehen wir noch mal rein in den Fall.
00:06:03: Was ist dort grob passiert?
00:06:05: Ja, es ging um eine Vollkasko-Versicherung für ein Mercedes-Benz, das Schadenzeigen im April, bei einer Fahrt auf der A Vier.
00:06:13: Der Kleger schilderte beim Spurwechsel zwei sehr starke Geräusche.
00:06:18: Im Urteil werden sie als Polterer beschrieben und danach sei der rechte Hinterreifen geplatzt.
00:06:22: Anschließend gab es Beschädigungen am Fahrzeug.
00:06:25: Und das Landgericht hat deswegen irgendwie die Klage abgewiesen, oder?
00:06:27: Ja,
00:06:28: richtig, richtig.
00:06:29: Das Ulgi Dresden hat im Hinweisbeschluss angekündigt, die Berufung sei zurückzuweisen, also ohne mündliche Verhandlungen, weil die Berufung offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg habe.
00:06:38: Kernaussage des Gerichts war kein Anspruch, weil kein versichertes Ereignis bewiesen.
00:06:43: Was war denn der Knackpunkt dabei?
00:06:45: Ja, der Kleger und die Beifahrerin konnten keinen Gegenstand auf der Fahrbahn bestätigen, der den Rumpler verursacht haben könnte.
00:06:51: Der Zeuge hinter dem Kleger, der vor ungefähr sechszig Meter dahinter, sei ebenfalls nichts auf der Fahrbahn, sondern berichtete zuerst von qualm Rauch und dann von einem Knall bei dem Teile flogen.
00:07:01: Und entscheidend war, dass Sachverständigen gutachten, welches vom Gericht eingeholt wurde, konnte nicht beweisen, dass ein Fremdkörper oder ein ungewöhnliches Schlagloch oder sowas ursächlich gewesen ist.
00:07:11: Okay, das heißt, es bleibt offen.
00:07:13: War da was auf der Straße oder nicht?
00:07:14: Und wenn es offen bleibt, verliert der Versicherungsnehmer.
00:07:18: Ja, also der, der die Beweislast hat.
00:07:19: Also das Urteil sagt im Kern, wenn nicht feststeht, ob die Ursache ein Gegenstand oder eine Fahrbahnunebenheit war, geht das zu Lasten des beweisbelasteten Klägers.
00:07:28: Er konnte den Beweis also nicht hören, dass ein versichertes Ereignis gegeben war, um den Kreis jetzt zu schließen.
00:07:32: Okay, und jetzt der technische Teil.
00:07:34: Genau, der Sachverständige stellt ja erhebliche Vorschäden am Pkw selbst schon mal fest.
00:07:38: Das ist nicht so gut.
00:07:40: Im Urteil steht, es gäbe eindeutige Merkmale für Fahren mit Unterluftdruck.
00:07:44: Zudem sei ein Luftverlust in Folge eines eingedrungenen Fremdkörpers zwar möglich, der aber vor dem Ereignis fehlerhaft repariert worden sei.
00:07:53: Als Ursache für den Spontanausfall wird im Urteil die Vorschädigung durch eine fehlerhafte Reparatur im Laufflächenbereich genannt.
00:08:01: Der Sachverständige meinte wohl auch, eine Stoßbildung Lastung etwa über eine Dehnungsfuge, Bodenwelle und solche Geschichten können das Aufbrechen des vorgeschiedigten Reifens begünstigt haben, aber selbst ohne diesen Anstoß wäre ein Ausfall mit überwiegender Wahrscheinlichkeit im Fahrbetrieb zu erwarten gewesen.
00:08:16: Ja, ziemlich technisch genau.
00:08:18: Dann jetzt juristisch.
00:08:19: Ist das Überfahren einer Dehnungsfuge denn eine Einwirkung von außen?
00:08:23: Ja, mit der Organisation des Ulgit-Dresden muss man folgens beachten, dass das Überfahren einer fahrbaren Unebenheit im normalen Betrieb ist kein von außen ein wirkendes Unfalleignis, sondern normales Betriebsrisiko, also Betriebsschaden.
00:08:35: Im Urteil wird dazu oft die Rechtsprechung verwiesen, zum Beispiel, dass das Überfahren einer Bodenwelle kein Unfall ist.
00:08:41: Ja, das ist der Moment, wo sich manche wahrscheinlich fragen werden, aber die Straße ist doch außen.
00:08:45: Ja, das ist die typische intuitive Reaktion.
00:08:48: Versicherungsrechtlich wird aber unterschieden.
00:08:50: Es ist ein plötzliches, von außen kommendes Ereignis mit mechanischer Gewalt, dass nicht einfach nur normale Betriebsgefahr ist.
00:08:57: Bei normalen Unebenheiten sagt die Rechtsprechung oft, naja, das gehört zum üblichen Betrieb.
00:09:01: Kein Unfall im Sinne des Versicherungsrechts.
00:09:04: Okay, und was ist jetzt mit diesem Reifenausschluss?
00:09:06: Naja, das Landgericht und das OLG im Hinweis verneinen auch Ansprüche aus der vorher besprochenen Reifenklausel und das OLG sagt, weil schon kein Ereignis feststeht, dass überhaupt unter den Schutz der Kasko-Versicherung fällt.
00:09:19: Also kein bewiesener Unfall im Sinne der Versicherungsbedingungen.
00:09:23: Und ergänzend, wenn Reifenteile nach dem Platz eine andere Teile beschädigen, sieht das Gericht darin eben keine Einwirkung von außen.
00:09:29: Kurze Realistie Check, heißt das jetzt Reifenplatz?
00:09:32: Da sind immer irgendwie vom Versicherungsschutz ausgeschlossen?
00:09:35: Nein, das OLED-Resten stellt ausdrücklich gegenüber.
00:09:39: Wenn der Reifen während der Fahrt durch einen eingedrungenen Fremdkörper zwischen Nagel platzt, kann das ein Unfall sein.
00:09:45: Das heißt, der Nagel im Reifenklassiker kann durchaus ein Casco-Thema sein, wenn man es nachweisen kann.
00:09:50: Genau richtig, das ist eben die Crux.
00:09:52: Und da sind wir wieder bei dem Beweis, also ohne objektive Anknüpfungstatsachen, zum Beispiel ein Foto vom Fremdkörper, also von dem Nagel, von Reifenteilen, Werkstattdokumentation und natürlich eine zeitnahe Untersuchung, die dann irgendwie nachgewiesen werden kann, wird es schnell schwierig.
00:10:06: Und das Urgedreht gibt am Ende sogar einen freundlichen Hinweis, oder?
00:10:10: Ach so, ja, darauf fühlt sie jetzt hinaus.
00:10:11: Okay, es wurde angeregt, die Berufung zurückzunehmen, um Gerichtsgebühren zu sparen.
00:10:15: Das kommt bei diesen Hinweisbeschlüssen häufiger vor.
00:10:18: Naja, das ist... Richterdeutsch für, lass es lieber sein.
00:10:23: Genau, so kann man das sagen.
00:10:24: Ja, zum Schluss noch ein paar Tipps für alle, die zuhören, sag mal was.
00:10:27: Hör erstens, wenn Reifenplätze passieren, sofort sichern, dokumentieren, Fotos machen und wenn möglich den Reifen bzw.
00:10:33: die Reifenteile aufbewahren, weil die technische Ursache entscheidend sein kann.
00:10:37: Ja, dabei bitte nicht sich selbst in Gefahr bringen, ganz ausdrücklich möchte ich darauf hinweisen, bitte nicht auf die Autobahn gehen und dort irgendwelchen Reifenteilen suchen, das kann lebensgefährlich sein.
00:10:46: Zweitens, Achtet auf die Wartung, Luftdruck, Reparaturen.
00:10:50: Ein Vorschaden kann bei den Versicherungsbedingungen den gesamten Schutz aushebeln.
00:10:54: Und weil dann die Einwirkung von außen einfach fehlt, wie gerade eben besprochen oder eben einfach nicht beweisbar ist.
00:11:00: Drittens, den Schaden, den Versicherer sofort anzeigen.
00:11:02: Dafür haben Versicherer auch spezielle Formulare und im Fall der Ablehnung oder bei Unsicherheiten lieber einen Anwalt zu rate ziehen.
00:11:09: Gerne sich bei uns melden.
00:11:10: Ja, insofern nochmal die Frage an euch, liebe Zuhörer.
00:11:12: Habt ihr schon mal einen Schaden gehabt, bei dem ihr dachtet, ich habe ja eine Vollkaskurversicherung, die regelt das schon.
00:11:17: Und dann kam von dort ein, leider nein, wir zahlen nichts.
00:11:20: Ja, wenn ja, schreibt uns das mal gerne in die Kommentare.
00:11:22: Und wenn ihr noch Themenwünsche habt, packt sie auch gerne in die Kommentare rein.
00:11:25: Und ja, das war's für heute.
00:11:27: Ja, wenn euch die Folge gefallen hat, abonniert gerne Loin Talk, lasst eine Bewertung da und teilt die Episode mit jemandem, der Vollkasko für ein magisches Zauberwort hält.
00:11:36: Wir hören uns auf jeden Fall in der nächsten Folge.
00:11:37: Bis gleich.
00:11:38: Bis gleich.
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