E‑Zigarette am Steuer - Bußgeld wegen Dampfen?
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Transkript anzeigen
00:00:00: Stell dir vor, du fährst auf der Autobahn, hast beide Augen, naja, fast beide Augen auf der Straße und tippst kurz auf ein Display.
00:00:07: Nicht aufs Handy, nicht aufs Navi, sondern auf, richtig gesehen, eine E-Zigarette.
00:00:12: Und zack, hundert Euro und ein Punkt in Flensburg.
00:00:14: Klingt absurd, ist aber genau der Stoff, aus dem Verkehrsrechtsfälle sind.
00:00:18: Und das ist auch die spannende Frage.
00:00:20: Wo hört kurz was Einstellen auf und wo fängt verbotene Nutzung elektronischer Geräte an?
00:00:25: Heute bei Law & Talk, das Handyverbot ist längst kein reines Handyverbot mehr und ein OLED-Beschluss aus Köln zeigt, wie weit das gehen kann.
00:00:32: Bleibt dran, denn am Ende weißt du, welche Geräte fallen darunter, was es ausnahmsweise erlaubt.
00:00:38: Nach dem Intro geht's weiter.
00:00:39: Willkommen zu neuen Talk, praxisnahe Rechtszipps vom Anwalt und aktuelle Rechtsprechung.
00:00:43: Mein Name ist Michael Kehrin und neben mir sitzt mein Kollege.
00:00:46: Fahrermatt für Verkehrsrecht, Igor Posikov, wie immer.
00:00:48: Heute sprechen wir über das Thema elektronisch Gerät am Steuer.
00:00:50: Hallo Igor.
00:00:51: Hallo Michael.
00:00:52: Ja Igor, lass uns einmal die Basis legen.
00:00:54: Was ist eigentlich die generelle Regel?
00:00:55: Was darf ich am Steuern?
00:00:56: Was darf ich nicht?
00:00:57: Der Dreh- und Angelpunkt ist paar Graf.
00:01:04: Wer ein Fahrzeug führt, darf ein elektronisches Gerät, das der Kommunikation, Information oder Organisation dient oder dazu bestimmt ist, nur unter engen Voraussetzungen benutzen.
00:01:13: Und benutzen möchte ich hier in Anführungsstrichen setzen, das erkläre ich mir gleich nochmal.
00:01:17: Die kerne Idee ist, Hände ans Lenkrad, Augen auf die Straße und möglichst keine Ablenkung mit irgendwelchen Displays.
00:01:22: Ja, dann komme ich gleich mit der ersten Frage an unsere Zuhörer und Zuschauer.
00:01:26: Meint ihr, eine E-Zigarette fällt nach dem, was wir gerade gehört haben, unter genau diese Definition?
00:01:31: Schreibt uns gerne mal in die Kommentare.
00:01:33: Die Lösung kommt gleich.
00:01:34: Ja, und dann zurück zum Thema.
00:01:35: Benutzen ist also mehr als einfach telefonieren, richtig?
00:01:38: Ja, ganz genau benutzen ist nicht nur das klassische Telefonat mit dem Mobiltelefon.
00:01:42: Es geht um jede Bedienhandlung, die die Funktion des Gerätes in Anspruch nimmt.
00:01:47: Puh, auch kompliziert.
00:01:48: Also Tippen, Wischen, Auswählen, Einstellen, solche Geschichten.
00:01:51: Und die Vorschrift ist bewusst breit gefasst, weil Ablenkung natürlich nicht nur beim Telefonieren entsteht, sollte jedem klar sein.
00:01:57: Jetzt kommt erst mal der Praxisteil.
00:01:58: Was ist denn dann Auslandsweise erlaubt?
00:02:01: Ja, die STVO erlaubt die Nutzung nur, wenn das Gerät nicht aufgenommen oder gehalten wird.
00:02:05: Das ist eine der Voraussetzungen und zusätzlich darf beispielsweise nur eine kurze Blickzuwendung vorliegen, angepasst an die Umstände natürlich.
00:02:13: Sprich, wenn man einen Regler im Fahrzeug zum Einschalten des Scheibenwischers drückt, zum Beispiel ein ähnliches, darf natürlich nicht zu viel Zeitenanspruch nehmen.
00:02:20: Das ist auch klar.
00:02:21: Ja, das heißt dann für mich, Handy in der Hand, immer ein Problem.
00:02:25: Ja und nein, also sobald du es aufnimmst oder hältst, bist du im Kernbereich des Verbots.
00:02:30: Die typische legale Konstellation wäre hier.
00:02:32: aber, Gerät liegt zum Beispiel auf dem Beifahrersitz und du legst es kurz in die Halterung im Fahrzeug, wobei kurz in der Praxis natürlich oft ein Streitpunkt ist, aber es darf natürlich nur ein Umlagern sein.
00:02:42: Also nicht im Sinne von ich schau nochmal kurz drauf und dann leg ich es weg, sondern ein reines Umlagern, wie ich es erklärt habe.
00:02:48: Na ja, kurz ist ja so ein Juristenwort.
00:02:50: Ja, exakt.
00:02:50: Also die kurze Blickzuwendung ist so ein Einzelfallthema, worüber die Gerichte eigentlich normalerweise entscheiden müssen.
00:02:55: Die Norm verlangt eine Blickabwendung vom Verkehrsgeschehen nur in einem kurzen angepassten Rahmen.
00:03:02: Und dazu gehört natürlich auch, je schneller, je komplexer die Verkehrslage, je schlechter die Sicht oder das Wetter, desto weniger Spielraum hat man da auch.
00:03:10: Wir reden hier jedoch von der Theorie.
00:03:12: Das muss man auch einmal... sich vergegenwärtigen.
00:03:15: Eine Bedienung ist generell untersagt.
00:03:17: Die Beweistituation gestaltet sich aber jetzt, wie gesagt, oft ganz anders vorgerügt.
00:03:21: Ja, kurze Nummer.
00:03:22: zurück zu den Geräten.
00:03:23: Welche sind überhaupt erfasst?
00:03:24: Viele denken ja, es heißt Handyverbot, also nur Handy.
00:03:27: Ja, das Handyverbot ist jetzt... Seid man nur eine umgangssprachliche Bezeichnung dieser Vorschrift, aber insgesamt ist es wirklich ein weitverbreiter Irrtum.
00:03:35: Die Norm spricht von elektronischen Geräten für Kommunikation, Information, Organisation.
00:03:40: Die Norm ist sehr umfangreich und nennt sogar ausdrücklich bestimmte Geräte unter anderem solche, die ein Berührungsbildschirm haben.
00:03:47: Also sind Touchscreens im Fokus.
00:03:49: Ja, das auch.
00:03:50: Und das spielt gleich im Urteil eine zentrale Rolle, weil das Ulgi Köln sagt, der konkret genutzte Gegenstand ist ein ausdrücklich genannter Berührungsbildschirm.
00:03:58: Mhm, okay.
00:04:00: Und was droht typischerweise an Sanktionen?
00:04:03: Ja, der Bußgeld-Katalog sieht für die vorschriftwidrige Nutzung als KFZ-Fahr regelmäßig hundert Euro Bußgeld und einen Punkt in Flensburg vor.
00:04:11: Wenn eine Gefährdung hinzukommen, sind es typischerweise hundertfünfzig Euro, zwei Punkte und sogar ein Monat Fahrverbot.
00:04:16: Und wenn es zu einem Unfall durch diese Benutzung kommt, dann muss man mit zweihundert Euro Bußgeld, zwei Punkten im Fahreignungsregister und ebenfalls ein Monat Fahrverbot rechnen.
00:04:25: Ja,
00:04:25: das tut dann schon weh.
00:04:26: Und vor allem, wenn es eigentlich nur um mal eben schnell draufgucken ging.
00:04:31: Ja, und genau deswegen ist die Devise im Alltag.
00:04:33: Wenn du irgendwas einstellen willst, mach's Vorfahrantritt oder halte an, wobei auch hier die Norm ganz deutlich sagt, das Anhalten bedeutet Fahrzeug, Parken und Motor ausstellen.
00:04:43: Der sich während des Haltens automatisch abstellende Motor zählt hier ausdrücklich nicht.
00:04:47: Da steht sogar so in der Norm drin.
00:04:48: Okay, dann gehen wir jetzt mal in den Fall rein, der die Sache auf die Spitze treibt.
00:04:51: Worum ging es da konkret?
00:04:53: Okay, der betroffene Fuhr auf der A-, neunundfünfzig und benutzte eine e-Zigarette mit Display.
00:04:58: Habe ich ehrlich gesagt noch nie gesehen, aber es scheint es zu geben.
00:05:00: festgestellt wurde, dass er Tippbewegungen machte, um die Stärke einzustellen.
00:05:05: Dabei den Blick vom Verkehrsgeschehen abwendete.
00:05:08: Also nicht gerät nur in der Hand, sondern aktiv bedient.
00:05:11: Genau.
00:05:11: Und er hat sich auch so eingelassen.
00:05:13: Deswegen gehe ich jetzt erstmal davon aus, dass er nicht anwaltlich vertreten war.
00:05:17: Er hatte kein Mobiltelefon in der Hand, sondern eine E-Zigarette.
00:05:20: Er habe auf dem Display getippt.
00:05:22: Das hat er dem Gericht wohl so ausdrücklich mitgeteilt.
00:05:24: Das Amtsgericht hat ihn deswegen zu hundertfünfzig Euro Geldbuße verurteilt.
00:05:28: Oha, hundertfünfzig Euro, dann hat er ja sogar andere Verkehrsteilnehmer gefährdet.
00:05:32: Das mit der Gefährdung dürfte auch so zutreffen.
00:05:34: Ich denke, eine Fahrt auf einer viel befahrenden Autobahn dürfte die Vermutung der Gefährdung anderer tatsächlich sogar nahelegen.
00:05:40: Aber der Falle ist allerdings aus anderen Gründen juristisch hoch interessant, weil das ULG Köln die Rechtsbeschwerde zur Fortbildung des Rechts zugelassen hat.
00:05:49: Es ging um die Frage, Ob so eine e-Zigarette mit dem Display überhaupt ein Gerät im Sinne von Paragraph-Drehen-Zwanzig-Absatz-I-A-STV ist, das Ul-G sagt ja und zwar schon deshalb, weil hier ein Berührungsbildschirm genutzt wurde.
00:06:02: Ja, das Gericht formuliert, das Gerät stelle einen ausdrücklich genannten Berührungsbildschirm da, man kann auch Touch-Display sagen dazu, und dessen Funktionalität wurde genutzt und wichtig.
00:06:12: Es kommen nicht darauf an, ob der Touchscreen fest im Fahrzeug verbaut war oder beweglich ist.
00:06:17: Der Anknüpfelpunkt ist also elektronisches Gerät und Nutzung und Ableckungspotenzial.
00:06:23: Richtig?
00:06:23: Ja, exakt so ist es.
00:06:25: Und dann kommt ein zweiter Gedanke, selbst wenn man über den Touchscreenpunkt diskutieren wollte.
00:06:30: Hält das ULG die E-Zigarette für ein Gerät das Informationen bereithält?
00:06:33: Nämlich die gewählte Dampfstärke.
00:06:35: Ach du, das Gerät sagt also sinngemäß, das Ding informiert dich.
00:06:39: Ja, wörtlich steht da, das Gerät dient auch der Information.
00:06:42: Und das ist clever, weil Paragraph Dreiundzwanzig Absatz Eins A, STVO, genau auf Kommunikation, Information oder Organisation abstellt.
00:06:50: Ich gebe zu, das Gericht war hier echt nicht unkreativ.
00:06:53: Das finde ich auch, denn jetzt die spannende Frage.
00:06:56: Viele würden ja eigentlich sagen, Hauptzweck ist doch Dampfen, nicht Information.
00:07:00: Ja, da greift das Gericht dieser Argumentation genau auf und sagt, dienen kann auch vorliegen, wenn die Hauptfunktion durch die Hilfsfunktion unterstützt wird.
00:07:08: Okay, also es muss nicht primär ein Informationsgerät sein, wie ein Smartphone.
00:07:14: Das reicht also, dass es in der Nutzung auch Informationen liefert.
00:07:19: Genau, klingt ein bisschen nach Haarspalterei, aber es passt zur Norm jedenfalls.
00:07:24: Und dann kommt die Begründung, die für die Praxis am wichtigsten ist, das Ablenkungspotenzial.
00:07:29: Das Gericht sagt sinngemäß, es besteht kein Zweifel, dass die Funktionalität das Ablenkungspotenzial in sich trägt, das auch den Verordnungsgeber zum Verbot bewogen hat.
00:07:39: Okay, und Ablenkung ist Ablenkung, egal ob Instagram oder Dampfstärke Level sieben.
00:07:43: Genau, exakt.
00:07:44: Das OLG betont, dass ein verbotswidriges Benutzen bei allen Handhabungen im Zusammenhang mit der Funktion zwischen Aufnahme und Ablegen vorliegt.
00:07:51: Und das Tippen auf das Display zur Veränderung der Stärke, sei ein Benutzen.
00:07:56: Und unterscheide sich nicht wesentlich von einer Lautstärke Regelung, zum Beispiel am Mobiltelefon.
00:08:01: Das wiederum kann ich jetzt von der Argumentation ja schon eher verstehen.
00:08:04: Es ist aber klare Ansage für alles, was irgendwie Bildschirm hat.
00:08:07: Ja, genau.
00:08:08: Und das ist der Take-away für unsere Zuhörer.
00:08:10: Wer während der Fahrt rumtippt, weil irgendein Gerät eine Einstellfunktion hat, bewegt sich schnell in dem strafbaren Bereich.
00:08:16: Gerade bei Geräten, die man typischerweise in die Hand nimmt, ist die Verteidigung oft schwierig, wenn die Bedienung beobachtet wurde, durch Zeugen.
00:08:23: Okay.
00:08:24: Und was rätst du Leuten, die sowas nutzen?
00:08:27: Erstens, Bedienung, Vorfahrantritt und nicht währenddessen.
00:08:30: Zweitens, wenn es wirklich notwendig ist, Parken, Motor ausstellen und dann ... die Dampfstärke einstellen und drittens nicht drauf verlassen.
00:08:38: Das ist ja kein Handy, als Argument reicht da wirklich nicht, denn die Norm ist breiter und das zeigt dieser Fall sehr deutlich.
00:08:44: Und die Verteilungsmöglichkeiten in solchen Sachen sind aber durchaus gegeben, das soll sich jetzt nicht negativ anhören.
00:08:49: Was wir bisher besprochen, daher macht auch die Einschaltung eines Fachanwalts für Verkehrsrecht zum Beispiel in solchen Angelegenheiten Sinn.
00:08:55: Denn es kommt in der Regel nur darauf an, was die Personen, die die Benutzung des Geräts beobachtet haben, also in der Regel sind Polizeibeamte vor Gericht dann Aussagen.
00:09:03: Mit geschickter Fragetechnik kann da auch schon vieles gerettet werden.
00:09:06: Ja,
00:09:07: das war wieder mal informativ.
00:09:08: Danke Igor.
00:09:09: Und wenn euch die Folge geholfen hat, abonniert gerne Loin Talk, lasst eine Bewertung da und schickt die Episode an jemanden, der nur ganz kurz aufs Display getippt hat.
00:09:18: Und wenn du selbst post wegen eines Handy- oder Geretteverstoß bekommen hast, melde dich gern bei uns.
00:09:22: Pote koffieren rechts und rechts in Hamburg.
00:09:24: Dann schauen wir uns das an.
00:09:25: Vielen Dank fürs Zuhören.
00:09:26: Wir hören uns in der nächsten Folge.
00:09:27: Bis gleich.
00:09:28: Bis gleich.
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